40 · Digital Guide · Real Estate 2024 Portfoliomanagement/Wertermittlung Immobilienwertermittlung TEXT Peter Ache KI ERSETZT KLASSISCHE BEWERTUNG KI UNTERSTÜTZT EXPERTEN bei der schnellen und qualitativ hochwertigen Immobilienbewertung und hilft, die Basis für bessere Entscheidungen zu schaffen. Bypass-Operation in einem Operationssaal im Jahr 2030. Der Patient liegt auf dem OP-Tisch. Als er plötzlich kollabiert, reagiert die Künstliche Intelligenz (KI) blitzschnell. Sie navigiert durch das Herz mit einer Präzision und Schnelligkeit, die menschliche Hände niemals erreichen könnten. Ärzte befolgen die Anweisungen, der Patient kann zurückgeholt werden. Die Kombination aus menschlicher Expertise und der Fähigkeit der KI, in kritischen Momenten richtig zu handeln, rettet das Leben. Ein denkbares, in Ansätzen erforschtes Szenario der Zukunft. Wenn die KI Leben retten kann, sollte sie auch in der Lage sein, eines Tages Immobilien zu bewerten. Oder? Und wenn ja, unter welchen technischen, ethischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen? Diese Fragen sollen in dem folgenden Beitrag diskutiert werden. EINHEITLICHKEIT UND NACHVOLLZIEHBARKEIT Die aktuelle Situation in Deutschland und anderen europäischen Ländern spiegelt für 2023/2024 eine starke Verunsicherung der Märkte wider. Märkte bestehen aus Menschen. Kann dann Künstliche Intelligenz Märkte abbilden? Kann KI bei der Bewertung von Immobilien ebenso gute Ergebnisse liefern wie menschliche Intelligenz und deren Expertise? Und kann KI akute und komplexe Entwicklungen erfassen, analysieren und daraus realitätsnahe Bewertungen generieren? Der „Hype“ um Künstliche Intelligenz ist gut und richtig, darf aber nicht den Blick auf die Voraussetzungen für eine gute Anwendung von KI verstellen. Die Wertermittlung von bebauten oder unbebauten Grundstücken steht heute in engem Zu1 MUSTER ERKENNEN Bei KI kommt es darauf an, mit genügend Daten statistische Modelle zu entwickeln, die geeignet sind, auf der Grundlage anderer Daten Vorhersagen zu treffen 1 sammenhang mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Dies gilt insbesondere für Regelungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Grundstücken bei Schenkungen und Erbschaften oder neuerdings auch im Zusammenhang mit der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Gerade in diesen Bereichen haben Urteile des Bundesverfassungsgerichts immer wieder zu Anpassungen der Wertermittlungsnormen geführt. Bei der Ermittlung der Werte einzelner Grundstücke in Deutschland stellen sich daher schnell Fragen nach der Qualität, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Wertermittlungen. Vor diesem Hintergrund erscheinen viele Anzeigen, die eine schnelle Bewertung von Immobilien mit „wenigen Klicks“ im Internet versprechen oder bei denen umfangreiche Angaben
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