Mess- und Energiedienstleister Messdienstleister 62 · Digital Guide · Real Estate 2025 Vor allem wenn sich der Verwalter im Preiswettbewerb auf eine schmale Grundvergütung von nicht selten 360 Euro je Einheit pro Jahr eingelassen hat, kann die Aussicht auf eine Mehreinnahme von 20 bis 30 Prozent verlockend sein. Zumal die digitale Verbrauchserfassung vieles einfacher macht. Die Ableser klingelten oft vergeblich an den Haustüren und kamen erst im zweiten Anlauf an die Zahlen. KONZEPT DER SELBSTABLESUNG Nach der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) von 2021 müssen seit 2022 alle neu eingebauten Zähler jederzeit fernablesbar sein und Eigentümern oder Mietern auch unterjährig Verbrauchsinformationen liefern. Bestehende Zähler müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Zugleich müssen die Geräte schnittstellenoffen sein. Damit können sie auch unabhängig von den etablierten Messdienstleistern ausgelesen werden, also auch von Immobilienverwaltern. Oder von zwischengeschalteten Dienstleistern wie der Conlivo GmbH, einem IT-Start-up, das sich auf digitale Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse im Immobilienmanagement spezialisiert hat. „Kostendaten werden über alle gängigen ERP-Systeme automatisch vom Verwalter in seine Software übernommen und können in ein eigenes Abrechnungsprogramm einfließen“, erläutert TEXT Manfred Godek HERAUSFORDERND Zwischen 70 und 120 Euro, je nach Rahmenvertrag, berechnet der externe Messdienstleister pro Wohnung und Jahr. Diesen Betrag könnte beispielsweise ein WEG-Verwalter selbst einstreichen. Auf den ersten Blick ist das lukrativ. Aber LOHNT SICH DAS GESCHÄFT WIRKLICH? Geschäftsführer Lennart Jörn das Konzept der Selbstablesung. Die Hausverwaltung könne den Mietern mindestens den gleichen Betrag in Rechnung stellen, den zuvor der Messdienstleister berechnet habe. Dessen Tätigkeit sei aber „nicht ohne Herausforderungen“. Probleme gebe es häufig bei der Datenübermittlung an verschiedene Schnittstellen. Abrechnungen kämen oft verspätet, Änderungen seien nur eingeschränkt möglich und mit Zusatzkosten verbunden. Die „Selbstabrechnung“ könnte den Markt grundlegend verändern. Laut heizspiegel.de, einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderten Verbraucherportal, gibt es in Deutschland mehr als 200 Messdienstleister. Die fünf größten sind Techem, ista, Brunata, Minol und Kalorimeta. Sie halten einen Marktanteil von weit über 70 „ES GAB SCHON IMMER WOHNUNGSUNTERNEHMEN UND IMMOBILIENVERWALTER, DIE SICH AN DER SELBSTABRECHNUNG VERSUCHT HABEN. ETLICHE DAVON HABEN JEDOCH FRÜHER ODER SPÄTER FESTGESTELLT, DASS SICH DAS ANGESICHTS DES AUFWANDS FÜR SIE NICHT RECHNET.“ Ali Öztürk, Leiter Abrechnungsservice bei Brunata-Metrona Hürth DAS ZIEL LAUTET ENERGIEOPTIMIERUNG Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) setzt auf vier wesentliche Verpflichtungen für Immobilienverwalter: die Einführung fernauslesbarer Messtechnik, die Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen, eine erweiterte Heizkostenabrechnung sowie die Anbindung der Messtechnik an ein Smart Meter Gateway. Ein zentraler Aspekt ist die Fernauslesung über Funk, die mit der Novelle seit Dezember 2021 bei Neuausstattungen verpflichtend ist. Dadurch entfallen Vor-Ort-Ablesungen, der Verbrauch kann effizienter und stichtagsgenau erfasst werden, und es wird der CO2-Ausstoß reduziert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die erweiterte Heizkostenabrechnung. Seit Dezember 2021 müssen Vermieter und Verwalter den Hausbewohnern zusätzlich Verbrauchsvergleiche mit ähnlichen Nutzergruppen sowie Informationen über den Brennstoffmix des Gebäudes, die daraus resultierenden CO2-Emissionen und die anfallenden Steuern, Abgaben und Zölle zur Verfügung stellen. Diese Transparenz hilft Mietern, ihren Energieverbrauch besser einzuschätzen.
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