Immobilien Wirtschaft Digital Guide Real Estate 2025

46 · Digital Guide · Real Estate 2025 Immobilienverwaltung /Facility Management Elektronische Rechnungen Die gute Nachricht ist, dass für die meisten (noch) genügend zeitlicher Spielraum bleibt: 2025 und 2026 sind neben E-Rechnungen auch weiterhin Papierrechnungen und sonstige elektronische Rechnungen (nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers) zulässig. Eine Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Rechnungsstellung und -verarbeitung ist für Hausverwaltungen über kurz oder lang zwingend. „Nicht alle Rechnungen, die heute als E-Rechnung gelten, werden künftig als solche akzeptiert werden. Eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung beispielsweise gilt ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung“, sagt Erik Spielmann, Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Westprüfung. Eine geltende elektronische Rechnung muss in Zukunft den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU und somit der so genannten CENNorm 16931 entsprechen. Alternativ können Rechnungsaussteller und -empfänger eine Vereinbarung über das genutzte E-Rechnungsformat schließen. DAS BÖSE S-WORT: SANKTIONEN? Inwieweit Sanktionen greifen, wenn die nötige Umstellung nicht rechtzeitig erfolgt, wurde bislang nicht verkündet. Am Ende dürfte das „falsche Rechnungsformat“ dazu führen, dass die Rechnung schlicht nicht anerkannt wird und damit die Zahlung des Rechnungsbetrags ausbleibt, so eine mögliche Vermutung in der Branche. Es wird außerdem spekuliert über Strafen von bis zu 100 Prozent des auf der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrags, wenn ein Unternehmen eine nicht regelkonforme B2B-E-Rechnung ausstellt. PAPIER IST GEDULDET Stimmen beide Parteien zu, darf der RECHNUNGSVERKEHR für B2B-Umsätze noch auf Papier erfolgen. Und das obwohl seit Jahresbeginn die E-Rechnungspflicht gilt. Also doch kein Zwang zur Umstellung? Keineswegs. Der Digitalisierungszug rollt – mit oder ohne Pflicht. TEXT Hans-Jörg Werth 40 % Nur 40 Prozent der Haus- und WEG-Verwaltungen verfügen laut der Studie „IT und Digitalisierung in Haus- und WEG-Verwaltungen 2025“ der EBZ Business School über eine klar definierte Digitalisierungsstrategie – bei kleineren Verwaltern mit wenigen Einheiten ist der Anteil noch geringer. 1 TROTZ DIGITALISIERUNGSTREND Die Papierrechnung bleibt vorerst eine Übergangslösung – mit unklarem Verfallsdatum

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