Immobilien Wirtschaft Digital Guide Real Estate 2022

65 SMART METER ROLLOUT SMART METER ROLLOUT Quelle: Bundesnetzagentur (BNetzA) Bei modernen Messeinrichtungen dürfen die Kosten maximal 20 Euro je Jahr betragen. Bei intelligenten Messsystemen (Smart Meter in Kombination mit Smart Gateway) sind folgende Kosten vorgegeben: Kosten Preisobergrenzen (pro Jahr) Verbraucher (Jahresverbrauch in kWh) Einbau seit/bis spätestens Erzeuger (installierte Leistung in kW) Einbau seit/bis spätestens 100 EUR >6.000 - 10.000 2020 / 2028 > 7 - 15 2017 / 2025 100 EUR steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe) 2017 - - 130 EUR >10.000 - 20.000 2017 / 2025 > 15 - 30 2017 / 2025 170 EUR >20.000 - 50.000 2017 / 2025 - - 200 EUR >50.000 - 100.000 2017 / 2025 > 30 - 100 2017 / 2025 angemessen >100.000 2017 / 2032 > 100 2020 / 2028 Pflichteinbau Preisobergrenzen (pro Jahr) Verbraucher (Jahresverbrauch in kWh) Einbau seit/bis spätestens Erzeuger (installierte Leistung in kW) Einbau seit/bis spätestens 23 EUR bis 2.000 2020 - - 30 EUR 2.000 - 3.000 2020 - - 40 EUR 3.000 - 4.000 2020 - - 60 EUR 4.000 - 6.000 2020 bis 7 2018 Freiwilliger Einbau Für freiwillige Einbauten gelten die oben genannten Preisobergrenzen nicht. giewende im Gebäudesektor einen neuen Schub. Neben Submetering-Messgeräten können wir ab dem kommenden Jahr auch smarte Thermostate sowie eine intelligente Zentralheizungssteuerung über das Gateway ansteuern“, so Stephan Bause, Geschäftsführer der noventic group. „Die eingespartenKosten für Energie undCO2Abgabe werden die Investition in zwei bis drei Jahren refinanzieren.“ Umgesetzt werden kann dank smarten Messens auch die neue Heizkostenverordnung. Für Wohnungsmieterinnen und -mieter bringt sie eine unterjährige Information der Heizkosten- und Trinkwarmwasserverbräuche, in der Tendenz sogar monatlich, die von den Verwalterinnen und Verwaltern zur Verfügung gestellt werden muss. NEUE GESCHÄFTSFELDER Wohnungen, aber auch andere Immobilien werden dadurch attraktiver, da die Energieverbräuche tatsächlich geringer gehalten werden können. In Zeiten steigender Energiepreise könnte dies zumindest etwas abmildernd wirken. Für Energieversorger, aber eben auch für Messdienstleister könnten sich daraus neue Geschäftsfelder ergeben. „Energieversorger können neben der Stromversorgung auch Messdienstleistungen und Wärme-Contracting anbieten. Messdienstleister wiederum können ihr Geschäftsfeld um die Versorgung mit Strom, Gas und Wärme erweitern. Darüber hinaus kommen auch Mieterstrommodelle in Frage“, so Billot. Metr hat mit dem degewo netzWerk aus Berlin und der GBG Unternehmensgruppe Mannheim eine herstellerunabhängige skalierbare Lösung für eine optimierte Bewirtschaftung von Wohnraum entwickelt. Diese hat die ServiceHaus Service-GmbH in einigen der 750 GBGWohngebäude installiert, und zwar für den Wasser- und Wärmeverbrauch. „Mit dieser offenen IoT-Plattform können wir auch über weitere digitale Dienstleistungen nachdenken, die skalierbar sind“, so Robin Schwarz, Geschäftsführer von ServiceHaus. Möglich ist schon jetzt einMonitoring der technischenGebäudeausstattung, etwa der Heiz- oder der Trinkwasseranlage, bis hin zur Kontrolle der Einhaltung der Trinkwasserverordnung. Letztlich ist eine gesamte Fernüberwachung der Gebäudetechnik möglich. Damit können nicht nur in Heizsystemen Störungen frühzeitig erkannt und vorausschauende Wartungen veranlasst werden. SMART E INFRASTRUKTUR „Für die Gebäudeeigentümer ergibt sich eine deutliche Verbesserung der Prozesseffizienz und eine Minimierung der Fehleranfälligkeit“, nennt Billot weitere Vorteile. Laut Bause „kann die Wärmewende mithilfe der neuen Infrastruktur imSinne von Wirtschaftlichkeit, Verbrauchstransparenz und Energieeffizienz vorangebracht werden. Das gilt für Bestandshalter genauso wie für gewerbliche Nutzer und private Bewohner“. Die erfassten Werte könnten von den Immobilieneigentümern und -verwaltern für die CO2-Bilanzierung sowie für das Energiemanagement genutzt werden. Metr schätzt zudem, dass in einem Gebäude je Ableseprozess jährlich 50 Euro gespart würden. Hochgerechnet auf eine zwölffach erhobene und übermittelte Messung wären das 600 Euro. « Frank Urbansky, Leipzig

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