Immobilien Wirtschaft Digital Guide Real Estate 2022

64 DIGITAL GUIDE REAL ESTATE 2022 I SMART METER ROLLOUT Der Smart Meter Rollout wird das Submetering revolutionieren. Die Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) rückt die Energieeinsparungen im Gebäude stärker in den Fokus. Alle neu installierten Verbrauchszähler müssen fernauslesbar sein. Bis 2027 müssen damit alle Wohnungen umgerüstet sein. Das alles geschieht vor dem Hintergrund drastisch gestiegener Preise für elektrische Energie und Brennstoffe. Smartes Messen kann hier in gewissemGrade ausgleichend wirken. Es kann aber auch die Grundlage für digitalisierte Abläufe im Immobilienunternehmen sein und neue Geschäftsmodelle ermöglichen. SMART BUILDING USE CASES „Der Smart Meter Rollout ermöglicht die Digitalisierung des Messwesens im Bereich des Meterings für die Sparten Strom, Gas und Wärme. Die Ablese- und Abrechnungsprozesse können damit schneller, sicherer und genauer erfolgen. Immobilieneigentümer und -verwalter profitieren von einer Reduzierung des administrativenAufwands, da die Meldepflicht für die Zählerwerte entfällt“, erklärt Samuel Billot, Chief Product Officer (CPO) beim Technologieunternehmen metr, das ein eigenes gesetzeskonformes Fernauslesesystem anbietet. Laut Roadmap des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollten über das Smart Meter Gateway auch weitere so genannte Smart Building Use Cases abgebildet werden. Dazu gehört auch die Fernüberwachung von Wärmeerzeugungsanlagen, die im Rahmen von Wärme-Contracting-Verträgen betrieben werden. „Mit dem Smart Meter Gateway Rollout bekommt auch die EnerAnschub für die Energiewende Die nun verpflichtenden intelligenten Verbrauchszähler sind bei genauer Betrachtung komplexe Datensammelstellen. Diese könnten die Basis einer digitalisierten Immobilie sein. Von der Energieeinsparung bis zu ganz neuen Geschäftsmodellen wird somit vieles möglich. Foto: BILDSCHOEN_Trenkel SMART METER ROLLOUT Jahresverbrauch/Anlagentyp Rollout nach Markterklärung BSI* Rollout nach Messstellen- betriebsgesetz bis 6.000 kWh (ohne RLM-Messung) optional (Entscheidung des Messstellenbetreibers) optional (Entscheidung des Messstellenbetreibers) ab 6.000 kWh (ohne RLM-Messung) ja ja unabhängig vom Verbrauch (mit RLM-Messung) nein ja Kunden mit steuerbarer Verbrauchs- einrichtung gem. §14a EnWG (z.B. Wärmepumpe oder Wallbox) nein ja Erzeugungsanlagen (EE- und KWK-Anlagen) 2.349.000 3.315.000 1 bis 7 kW installierte Leistung nein optional (Entscheidung des Messstellenbetreibers) Erzeugungsanlagen (EE- und KWK-Anlagen) 1.345.000 2.030.000 ab 7 kW installierter Leistung nein ja Fristen *Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)/Bundesnetzagentur (BNetzA) Die Digitalisierung des Meterings für Strom, Gas und Wärme ermöglicht schnellere, sicherere und genauere Ablese- und Abrechnungsprozesse – und neue Geschäftsmodelle.

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