Immobilien Wirtschaft Digital Guide Real Estate 2022

40 DIGITAL GUIDE REAL ESTATE 2022 I DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Für zusätzliche Verunsicherung und eine gewisse Ratlosigkeit sorgen auch Umfragen von Aufsichtsbehörden unter Unternehmen, die dann aber nicht weiter verfolgt werden. So haben die Aufsichtsbehörde Thüringen (zur Umsetzung von Tracking-Maßnahmen auf Webseiten) oder die Aufsicht in Niedersachsen (Umfrage in der Immobilienwirtschaft zum Stand der Umsetzung der DSGVO in den Unternehmen) zwar Fragebögen verschickt, aber nach deren Beantwortung über ein Jahr lang keine Ergebnisse oder Erkenntnisse aus den Umfragen veröffentlicht. Zwar sorgt eine Umfrage einer Aufsichtsbehörde bei den angefragten Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit etwa drei Jahren in Kraft. Noch immer haben die datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht viele Freunde in der Wirtschaft. Die Immobilienwirtschaft reiht sich da nahtlos ein, wenn es um Kritik oder Schmähung der DSGVO geht und die Belastungen, die die DSGVO mit sich bringe. Immobilienverwaltungen, Maklerbüros, Bauträger, Architekturbüros und Wohnungsunternehmen sehen es vielfach als lästige Pflicht an, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Dabei hilft ein Perspektivwechsel enorm. Jede Person, die eigene personenbezogene Daten an eine Firma überträgt, erwartet heute selbstverständlich, dass bei der Verarbeitung dieser Daten der Datenschutz eingehalten wird. Umgekehrt sieht jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten einer Person erhält, die Einhaltung der DSGVO als überflüssige Gängelei oder einen kaum zu rechtfertigenden Aufwand an. Woher rührt diese ungleiche Wahrnehmung? UNNÖTIGE UND NÖTIGE DISKUSSIONEN Ein Teil des Unmuts von Verantwortlichen in den Unternehmen liegt darin begründet, dass die DSGVO mit ihren 99 Artikeln und mehr als 170 Erwägungsgründen als Ungetüm wahrgenommen wird. Zudem stellt sich schnell das Gefühl ein, die DSGVO und deren Anforderungen nicht beherrschen zu können. Dabei kommen die Anforderungen an Unternehmen, die eine Datenschutzerklärung auf der eigeBislang keine Häufung von Abmahnungen Nach einschlägigen Gerichtsentscheiden haben fast alle Immobilienfirmen ihre Datenschutzerklärung im Netz neu erstellen lassen. Seitdem ist nicht mehr viel passiert. Warum Unternehmen dennoch mindestens einmal pro Jahr ihre Erfüllung der DSGVO überprüfen sollten. nenWebseite aktuell halten wollen, in der DSGVO direkt gar nicht vor. Von Beginn an gab es viele unnötige Diskussionen etwa über Balken über den Augen auf Kinderfotos oder die unsäglichen Äußerungen zu den Klingelschildern, die die Akzeptanz der DSGVOnicht gerade gefördert haben. Wegen der als unbegreiflich wahrgenommenen Regelungen wurde die Bereitschaft, zum Kern der DSGVO und deren Anforderungen vorzudringen, gar nicht erst geweckt. Das führt heute dazu, dass eklatante Lücken in der Umsetzung der DSGVO bestehen; so auch bei der Umsetzung der Datenschutzerklärung auf der Webseite. VERUNSICHERUNG UND RATLOSIGKEIT Auch wenn die Datenschutzbehörden der Auffassung sind, eine Vielzahl von Handreichungen und Anleitungen zu veröffentlichen, fehlt eine grundlegende Übereinkunft zwischen Aufsicht und (Immobilien-)Firmen, wenn es um die richtige Anwendung der DSGVO geht. Während im ersten Jahr die Aufsichtsbehörden zu einzelnen Sachverhalten befragt werden konnten, musste diese auskunftsfreudige Tätigkeit der Behörden in der Folge eingeschränkt werden. Zu wenig Personal und eine Vielzahl von Beschwerdeverfahren einerseits und Meldungen von Datenpannen andererseits haben die Arbeitsbelastung der Aufsichtsbehörden so stark anwachsen lassen, dass für die beratende Tätigkeit nur noch sporadisch Raum bleibt. Mit der Datenschutzerklärung erfüllt jedes Immobilienunternehmen die Informationspflicht gem. Art. 12 DSGVO, indem alle Verarbeitungsvorgänge von personenbezogenen Daten auf Webseiten in der Datenschutzerklärung erläutert werden.

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