Seite 36 - haufe_steuertipps_2014

Basic HTML-Version

36
Haufe Steuerguide 2014
SteuerTipps
für Autoren und Journalisten
ist, als „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“. Das bedeutet aber nicht, dass Kleinunter-
nehmer für die Umsatzermittlung ihren Einnahmen eine fiktive Umsatzsteuer hinzurechnen müssen;
denn bei den Einnahmen von Kleinunternehmern handelt es sich bereits um Brutto-Einnahmen.
Wenn Sie „Regelversteuerer“ sind, Ihre Umsätze also der Umsatzsteuer unterliegen, muss die von Ihnen
vereinnahmte Umsatzsteuer dagegen dem Nettoumsatz hinzuaddiert werden.
Beispiel:
Autor B ist Kleinunternehmer und stellt den Verlagen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Sein Umsatz
2013 beträgt 17.400 EUR. Da es sich bei den Umsätzen von B bereits um Bruttoumsätze handelt
und keine fiktive Umsatzsteuer hinzugerechnet wird, behält B seinen Kleinunternehmer-Status
auch für das Jahr 2014.
Unter Berücksichtigung fiktiver Umsatzsteuer von 7 % würde sich ein Gesamtumsatz von (17.400
EUR + fiktive Umsatzsteuer 1.218 EUR =) 18.618 EUR ergeben. B wäre dann ab 2014 kein Kleinun-
ternehmer mehr.
Überschreiten der Umsatzgrenze
Lag Ihr Umsatz als Kleinunternehmer im Jahr 2013 über 17.500 EUR, sind Sie im Jahr 2014 kein Klein-
unternehmer mehr. Das gilt selbst dann, wenn Sie bereits zu Beginn des neuen Jahres 2014 wissen,
dass der Umsatz wieder unter die Grenze von 17.500 EUR fällt (Abschnitt 19.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE).
Beispiel:
Autor M ist bisher Kleinunternehmer. Im Jahr 2013 hat er in größerem Umfang an einem neuen
Verlagsprodukt mitgearbeitet und daher einen Umsatz von 18.000 EUR erzielt.
Bereits Anfang 2014 ist klar, dass der Umsatz im neuen Jahr maximal bei 12.000 EUR liegen wird.
Dennoch sind ist M 2014 kein Kleinunternehmer mehr, sondern unterliegt 2014 der Regelbesteu-
erung. Für seine Umsätze des Jahres 2014 muss M Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. M
muss darüber hinaus unbedingt darauf achten, dass er auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer
ausweist bzw. dass der Verlag die Honorare zzgl. Umsatzsteuer überweist.
Liegt der Umsatz 2014 einschließlich Umsatzsteuer nicht über 17.500 EUR, zählt M ab 2015 wieder
als Kleinunternehmer.
Praxis-Tipp:
In Ihrem eigenen Interesse sollten bisherige Kleinunternehmer schon am Ende eines Jahres prüfen,
ob der Umsatz des abgelaufenen Jahres die 17.500-EUR-Grenze überstiegen hat. Denn dann ist der
Kleinunternehmer-Status im neuen Jahr „verloren“. Die schriftstellerischen bzw. journalistischen
Tätigkeiten werden dann ab dem 1.1. des Folgejahres regulär besteuert, ohne dass es dafür einer
ausdrücklichen Mitteilung des Finanzamts bedarf.