6 Betriebliche Altersversorgung personalmagazin plus: bAV Foto: Staatsministerium Baden Württemberg Rente bei Reduzierung auf Teilzeit Eine Betriebsrente darf sich bei der Berechnung nach dem zuletzt gezahlten Gehalt richten. Teilzeitkräfte, die zuvor auch Vollzeit beschäftigt waren, werden hierdurch nicht unzulässig benachteiligt. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die lange Vollzeit tätig war, die letzten zehn Jahre jedoch in Teilzeit. Die Versorgungsrichtlinien sahen eine Altersrente vor, die sich aus einem Festrentenbetrag mal Dienstjahren ergab. Das rentenfähige Einkommen sollte ein Zwölftel des Einkommens betragen, das im letzten Kalenderjahr vor Eintritt des Versorgungsfalls beziehungsweise dem vorzeitigen Ausscheiden bezogen wurde. Das BAG entschied, dass auch bei Teilzeitkräften bei einer endgehaltsbezogenen Betriebsrentenzusage auf das zuletzt maßgebliche – geringere – Gehalt abgestellt werden darf. Dies gilt aus Sicht des Gerichts selbst, wenn die Betriebsrentenzusage zudem die erbrachte Dienstzeit honoriert. Zur Begründung führte es aus, dass die endgehaltsbezogene Betriebsrente dem legitimen Zweck der Erhaltung des letzten im Erwerbsleben erarbeiteten Lebensstandards im Ruhestand diene. Eine unzulässige Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten konnte das BAG nicht erkennen. Zumindest, wenn – wie in diesem Fall – bei der Berechnung der Betriebsrente ein Betrachtungszeitraum von zehn Jahren vor dem Ausscheiden zugrunde gelegt werde, um den maßgeblichen durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von Teilzeitbeschäftigten zu ermitteln. BAG, Urteil vom 20.6.2023, Az. 3 AZR 221/22 Quelle: Yougov/Continental 2023 Gestiegener Kostendruck 37 % 25 % Fünf Herausforderungen der bAV-Organisation 2023 Stimme eher zu Stimme vollständig zu Erhöhte Erwartungen an User Experience 19 % 46 % Gestiegene Ansprüche an User Service 19 % 38 % Einhaltung gesetzlicher Regulierung 25 % 37 % Erhöhte Nachfrage nach Digitalisierung 21 % 31 % 65 % 62 % 62 % 58 % 52 % Quelle: Digitalisierung in der bAV-Administration 2023, WTW 2023 22 % der 58- bis 67-Jährigen wollen über den Renteneintritt hinaus arbeiten. 43 % der 58- bis 67-Jährigen planen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. „ Wir können es uns nicht leisten, dass hauptsächlich eigentlich gesunde und gut verdienende Menschen mit 63 in Rente gehen. Für diese Menschen ist die Rente mit 63 nicht gedacht.“ Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Baden-Württemberg, im Interview mit der Deutschen Presse Agentur.
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