Personalmagazin plus 12/2023

4 Betriebliche Altersversorgung personalmagazin plus: bAV Foto: atlantic-kid/Gettyimages Was zeichnet eine konkurrenzfähige bAV aus? Um das herauszufinden, hat Funk Vorsorge die Versorgungslandschaft in Deutschland anhand von über 150 verschiedenen Versorgungsplänen von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen analysiert. Im Funk bAVAtlas 2023 wurden dabei ausschließlich Versorgungen berücksichtigt, die auch neu eintretenden Mitarbeitenden offenstehen und bei denen der Arbeitgeber einen signifikanten Eigenbeitrag aufbringt. Die Ergebnisse der Benchmark-Studie zeigen, dass es viele Bereiche gibt, in denen eindeutige Trends zu erkennen sind. Zum Beispiel bei der Zusageart, bei der die beitragsorientierte Leistungszusage die mit Abstand am häufigsten genutzte Form ist. Auch bei den Punkten Pensionsalter, Rentenanpassung, Unverfallbarkeit und Zahlung der Versorgungsbeiträge gibt es klare Favoriten in der Wahl der Unternehmen. Weniger eindeutig in ihren Präferenzen zeigen sich die Arbeitgeber bei Fragen der Finanzierung und der Wahl des Durchführungsweges. Etwa 70 Prozent der Arbeitgeber, so die Studie, leisten einen Versorgungsbeitrag, ohne dass sich die Mitarbeitenden finanziell beteiligen müssen. Und 42 Prozent sind bereit, einen Beitrag zu zahlen oder den Grundbeitrag zu erhöhen, wenn die Beschäftigten auch selbst etwas durch Gehaltsumwandlung in ihre bAV einbringen. Die Höhe der Arbeitgeberbeiträge und die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung fallen dabei sehr unterschiedlich aus. Bei reiner Arbeitgeberfinanzierung liegen die Versorgungsbeiträge überwiegend bei zwei bis fünf Prozent des Gehalts, bei Gehaltsteilen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze teilweise auch deutlich darüber. Im Fall von Festbetragszusagen zahlen die Unternehmen durchschnittlich 1.200 Euro pro Jahr. Hinsichtlich der Durchführungswege führt Christian Till, Bereichsleiter Sales bei Funk Vorsorge, aus: „In unserer Untersuchung dominieren die Direktversicherung und die Unterstützungskasse, die häufig auch kombiniert werden, um steuerfreie Dotierungen oberhalb der Grenzen des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz zu ermöglichen. Daneben findet man insbesondere bei Großunternehmen auch die Direktzusage, die einen größeren Gestaltungsspielraum bietet, wie etwa die Möglichkeit der Innenfinanzierung von Versorgungsleistungen oder der Einbindung von Wertpapieren.“ Benchmark für die bAV Frauenthemen

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