Personalmagazin plus 12/2023

Auf den ersten Blick erscheint es widersprüchlich: Unternehmen ermöglichen Fachkräften über Zeitwertkonten, auch als Lebensarbeitszeitkonten (LAZ) bezeichnet, lange Auszeiten oder einen früheren Ruhestand. Zugleich wollen viele Unternehmen ihre qualifizierten Mitarbeitenden möglichst lange halten. Doch tatsächlich schlägt die Attraktivität von LAZ für qualifizierte Mitarbeitende stärker zu Buche als die Furcht vor einer „Flucht in den Vorruhestand“. Konkret bietet ein LAZ beiden Seiten Vorteile: Vorteile für das Unternehmen: • V erminderung von Krankheitskosten und Produktivitätseinbußen • Verbesserte Steuerung des Übergangs in den Ruhestand • Individuelle Reaktionsmöglichkeiten auf gesundheitliche Belastungssituationen • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber Ein Konto für mehr Freizeit Von Jonas Klupsch und Stefan Westphal Früher in Rente gehen oder eine längere Auszeit ohne Einkommensverluste klingt für viele Arbeitnehmer attraktiv. Doch auch Arbeitgeber profitieren von Zeitwertkonten. Ein Überblick über ein Arbeitszeitmodell, das schon lange möglich ist, doch noch wenig genutzt wird. Vorteile für Mitarbeiter: • Erhöhte Flexibilität der Lebensarbeitszeitgestaltung • Zufriedenheit durch Work-Life-Balance • Vermeidung von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Ruhestand • Finanzierung von Pflegezeiten, verlängerten Elternzeiten, Auszeiten für Qualifikationen und Sabbaticals Ein LAZ gliedert sich dabei in eine Anspar- und eine Freistellungsphase. In der Ansparphase werden Zeit- oder Vergütungsbestandteile in einem gegen Insolvenz gesicherten Wertguthaben angesammelt. Das angesparte und in der Regel verzinste Guthaben finanziert dann die Freistellungsphase. In dieser hat der Mitarbeiter keine Arbeitspflicht, erhält aber weiter Entgeltzahlungen aus dem LAZ. Das Beschäftigungsverhältnis und der Schutz in der Sozialversicherung bestehen fort. Die Freistellungszwecke sind in § 7c Sozialgesetzbuch (SGB) IV geregelt und können auch auf einzelne Zwecke beschränkt werden. Gesetzlich vorgesehen sind Freistellungszwecke zur Finanzierung von Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit oder zur Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit nach § 8 oder § 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Vetraglich vereinbart werden können zusätzlich Freistellungen für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Sabbaticals oder für Zeiten vor dem Renteneintritt. Besonders attraktiv für Junge Am stärksten ausgeprägt ist der Wunsch nach mehr Freizeit und einer starken Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Generation zwischen 18 und 35 Jahren. Hier fragen 64 Prozent ihren Arbeitgeber nach einem LAZ – wie eine Studie der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten ergab. Und es ist genau diese Gruppe, die bei der Nachwuchskräftegewinnung besonders relevant ist. In der Altersgruppe 35 bis 59 sind es immerhin noch deutliche 48 Prozent. Bezahlte Auszeiten gehören der Studie zufolge, neben den „Klassikern“ wie Gehalt, Dienstwagen aber auch betriebliche Versicherungen, damit zu den wichtigsten Aspekten, die Fachkräfte im Bewerbungsgespräch thematisieren. Rund 30 Prozent (Mehrfachnennungen möglich) fragen nach einer Arbeitszeitreduktion vor dem Ruhestand, weitere 23 Prozent nach bezahlten Freistellungen für persönliche Zwecke. LAZ existieren in knapp einem Viertel der befragten Unternehmen – wobei die Faustregel gilt: Je größer das Unternehmen umso häufiger vorhanden. In der Praxis wird das LAZ besonders häufig als Mittel für bezahlte Auszeiten für Sabbaticals, Reisen oder Pflege verwendet. Konkret entfallen etwa zwei Drittel der LAZ-Entnahmen auf diese Zwecke, die übrigen werden für den Vorruhestand verwendet. Wertguthabenvereinbarung ist das Kernelement Ein Wertguthaben besteht aus den eingebrachten Zeiten und/oder Vergütungen des Arbeitnehmers (ArbeitsentgeltgutBetriebliche Altersversorgung 38 personalmagazin plus: bAV

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