Personalmagazin plus 12/2023

Betriebliche Altersversorgung 30 personalmagazin plus: bAV Dieses Verfahren ist ohne Prüfung bis zum 30. Juni 2025 möglich. Danach müssen die beitragsabführenden Stellen die kinderbezogenen Angaben überprüfen und sich für das digitale oder analoge Nachweisverfahren entscheiden. 3. Zusammen mit den kinderbezogenen Angaben auch die Nachweise in Papier- oder Textform einholen, auf Richtigkeit überprüfen und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeiten und speichern. Anschließend wird die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung gegebenenfalls entsprechend angepasst. Laut GKV-Spitzenverband gelten beispielsweise die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamts oder des Familien(stamm)buchs als gültige Nachweise. Bei der aba hat man bisher beobachtet, dass Arbeitgeber mit Blick auf ihre Belegschaft vielfach nicht auf die Entwicklung des digitalen Anfrageverfahrens warten wollen. „Das Volumen nachträglicher Korrekturen könnte dafür ausschlaggebend sein“, sagt Stiefermann. Stattdessen gebe es dahingehend einen Trend, dass Arbeitgeber die kinderbezogenen Daten analog der dritten Option aktiv erheben und entsprechend umsetzen. Für die bAV-Expertin der Stuttgarter ist die zweite Option die praktikabelste, denn sie ermögliche eine zeitnahe Anwendung, vermeide Prüfungen und sei datenschutzrechtlich sehr niederschwellig. „Mit Einführung des digitalen Verfahrens kann der Prozess im Jahr 2025 umgestellt werden“, ergänzt Meissner. Verfahren nutzt rechtliche Merkmale Bei der Deutschen Rentenversicherung konnte man noch keine genaueren Angaben insbesondere zur Schnittstellenproblematik machen. „Mittlerweile steht fest, dass das geplante Anfrageverfahren an belastbar vorliegende steuerrechtliche Merkmale anknüpft“, sagt der aba-Geschäftsführer. Dies würde es aus seiner Sicht ermöglichen, vorhandene steuer- und sozialversicherungsrechtliche Kommunikations- und Meldeverfahren als Basis zu nutzen. Auf diese Weise könnten Versorgungsträgern für einen Großteil der Fallgestaltungen einer Elternschaft verlässliche Daten zur automatisierten, aufwandsarmen Weiterverarbeitung zur Verfügung geBeschäftigte/ GPV-Mitglieder Allgemeiner Beitragssatz Beitragsabschlag Beitragszuschlag AG-Anteil* AN-Anteil Beitragssatz Gesamt ohne Kinder 3,4 kein 0,6 1,7 2,3 4 mit 1 Kind unter 25 Jahren 3,4 kein kein 1,7 1,7 3,4 mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,4 0,25 kein 1,7 1,45 3,15 mit 3 Kindern unter 25 Jahren 3,4 0,5 kein 1,7 1,2 2,9 mit 4 Kindern unter 25 Jahren 3,4 0,75 kein 1,7 0,95 2,65 mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 3,4 1 kein 1,7 0,7 2,4 Die neuen Beitragssätze zur Gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) seit 1. Juli 2023 *In Sachsen gilt ein geringerer AG-Anteil von 1,2 %. Quelle: Techniker Krankenkasse, Bundesgesundheitsministerium 2023 (in Prozent) stellt werden. „Hierfür haben das Bundesgesundheits-, Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium mit den Vorbereitungen begonnen und die betroffenen Verbände angehört“, erläutert Stiefermann und fügt hinzu: „Ein Beschluss über die noch fehlenden gesetzlichen Grundlagen wird noch im September erwartet.“ Unbeantwortet bleibt bisher auch folgende Frage: Wer berechnet und übernimmt den Zinsaufwand für zu viel gezahlte Beiträge, wenn Beitragsabschläge erst nach dem 1. Juli 2023 berücksichtigt wurden? Aus Sicht der bAV-Profis sollte dies zulasten der Pflegekassen gehen. „Da die Pflegekassen von den Mehreinnahmen profitieren, läge es nahe, dass sie auch die Zinsen tragen“, begründet die Stuttgarter-Expertin und fügt hinzu, dass in einem ersten Schritt nun gesetzlich geregelt werden soll, dass die Erstattung plus Verzinsung von den Zahlstellen bzw. Arbeitgebern an die Mitarbeitenden bzw. Betriebsrentner ausgezahlt oder mit den nächsten Beitragsansprüchen aufgerechnet werden soll. Meissner ergänzt: „Der Administrationsaufwand bleibt damit bei den Zahlstellen. Wie sie dies wiederum mit den Pflegekassen abrechnen, ist noch nicht einheitlich geregelt.“

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