Advertorial Das Durchschnittsalter, in dem Frauen das erste Kind bekommen, liegt zur Zeit bei ca. 30 Jahren. Wer vorher die Planung der eigenen Altersversorgung mit dem Argument verschiebt, erst einmal auf die Familiengründung zu warten, vergibt wertvolle Jahre in der betrieblichen und privaten Altersversorgung. Der Zinseszinseffekt arbeitet gegen die Frauen! Also das zweite Todo für HR: eine Beratung zum Thema „erstes Geld, erste Versorgung“. Rentenhöhe und Zinseszinseffekt 111 € 92 € 70 € 363 € 236 € 144 € garantierte Rente gesamte Rente* Berechnungsgrundlage: Rentenbeginn 67, Todesfallleistung aus Rentengarantiezeit 10 Jahre, dynamische Rente, Tarif 76 (01/2023), Tarifgruppe KG7E, monatlicher Gesamtbeitrag 100 € *Unterstellte jährliche Wertentwicklung von 4 % (ohne Berücksichtigung von Fondskosten) und unveränderte Überschussbeteiligung. Eintrittsalter 20 Zusammensetzung der Belegschaft Eintrittsalter 30 Eintrittsalter 40 Ein positiver Effekt – und in Zeiten des Arbeitskräftemangels sehr gefragt – ist die hohe Akzeptanz der arbeitgeberfinanzierten bAV bei der Belegschaft. So eine bAV wirkt dann wie ein Mitarbeitermagnet. Letztes Todo für heute: Eine Prüfung gerade älterer Versorgungsordnungen auf Hürden für Frauen. Warum z.B. nicht statt pro-rata-Modellen für Teilzeitkräfte, die Arbeitgeberbeteiligung in Tranchen nach Beschäftigungsgraden regeln: 0-24%, 25-49%, 50-74%, und 75% plus x. Das schafft Anreize, in die höhere Stufe zu kommen und gleichzeitig mehr Altersvorsorge für die Betroffenen. Arbeitgebern, die sich der Herausforderung der Demografie auf dem Arbeitsmarkt stellen müssen, bietet eine bAV so gleich mehrere Ansätze, die eigene Attraktivität zu steigern. BAV ist Belegschaftsliebling und „magnetisches“ Bindungsinstrument, insbesondere auf dem Weg der durch den Arbeitgeber finanzierten Rente. Richtig gemacht kann HR auch etwas dafür tun, die Arbeitskraft-Reserve der weiblichen Beschäftigten stärken und zu aktivieren. Das ist ganz nebenbei ein willkommenes Statement zu Nachhaltigkeit und sozialem Engagement in der Unternehmensberichterstattung in Richtung Investoren, Geschäftspartnern und Kunden – am besten mit einem nachhaltigen Finanzierungsinstrument wie z.B. die GüneRente der Stuttgarter. Das dritte Todo für HR: Eine attraktive betriebliche Altersversorgung, die die besonderen Bedürfnisse von Frauen mit berücksichtigt. Dazu gehört insbesondere eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV. Denn damit werden alle erreicht – auch Frauen, Mütter, Care-Gebende, Teilzeitbeschäftigte. So gibt es unabhängig von einer Entgeltumwandlung eine bAV. Und das ist auch gar nicht so kostenintensiv, wie manche Entscheider in den Firmen befürchten. Vielen ist nicht bekannt, dass Arbeitgeber – richtig gemacht – ihre Beiträge zur Betriebsrente bis 50 Prozent über den § 100 EStG vom Staat refinanziert bekommen. Da die Fördergrenze bei 2575 Euro liegt, werden regelmäßig die Teilzeitkräfte gefördert. Staatliche Förderung 49 % 70 % 100% Beschäftigte mit einem Monatseinkommen bis zu 2.575 € 0% Beschäftigte mit einem Monatseinkommen bis zu 2.575 € inklusive Teilzeitbeschäftigte DR. HENRIETTE MEISSNER Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte bAV. Sie ist Mitinitiatorin der Initiative „women in pensions“ und des Gender Equal Pensions Symposiums (GEPS) PER PROTOSCHILL Prokurist und Leiter Vertriebsunterstützung bAV bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH
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