Zusätzliche Altersversorgung tut Not für die allermeisten – insbesondere für Frauen. Zahlen sprechen eine klare Sprache: Frauen sind im Vergleich zu Männern im Alter deutlich schlechter versorgt. Was können sie tun – und wo können Arbeitgeber dabei die weibliche Belegschaft besonders unterstützen? Frauen sind aus dem Erwerbsleben und in den Belegschaften von Firmen nicht wegzudenken. Auf den ersten Blick scheint es so, dass im Vergleich zu Jahrzehnten davor wesentlich mehr Frauen arbeiten. Dennoch ist der Weg zu „Equal Pension“ noch weit. Der aktuelle Altersvorsorgebericht zeigt: 1.226 Euro beträgt die durchschnittliche gesetzliche Rente von Männern, die der Frauen liegt bei 803 Euro. Der Grund liegt in den noch immer an „traditionelle“ Rollen gebundene Erwerbsbiografien. Trotz Maßnahmen wie Elternzeit sind es nach wie vor überwiegend die Frauen, die als Mütter oder Pflegende Leistungen erbringen und dafür keine eigenen oder nur geringe Rentenansprüche erwerben. Die Statistik zeigt, dass über die Hälfte der Frauen noch in Teilzeit sind, wenn die Kinder bereits erwachsen sind. Vielen Frauen ist gar nicht bewusst: Teilzeitarbeit bedeutet in der gesetzlichen Rente nur Teilrente. Der hohe Anteil an Teilzeitarbeit ist misslich für die Altersversorgung der Frauen, aber auch misslich für Unternehmen, die unter Arbeitskräftemangel leiden und gerne diese „Reserve“ aktivieren würden. Und Teilzeit bedeutet nicht nur weniger gesetzliche Rente, sondern für viele auch Ausstieg oder Aufschieben der betrieblichen (oder privaten) Vorsorge. Ein erstes Todo für HR könnte daher eine aktive Beratung zum Thema Altersvorsorge sein, insbes. zu Beginn und Ende der Elternzeit und während der Teilzeittätigkeit. Dazu gehört auch die faire Vorsorge in der Familie. Es ist leider häufig der Fall, dass der Mann „seine“ Versorgung fortführt, während die Frau wegen der Kinder zurücktritt. Gender Equal Pension Gap – was Arbeitgeber tun können 152,97 € 18,21 € ohne Störfall Beitragsfreistellung nach 5 Jahren Berechnungsgrundlage: Eintrittsalter 25 Jahre, Rentenbeginn 67, Todesfallleistung aus Rentengarantiezeit 10 Jahre, dynamische Rente, Tarif 76 (01/2023), Tarifgruppe KG7E, monatlicher Gesamtbeitrag 150 € garantierte Rente Beispielrechnung 60.480 € 7.200 € garantiertes Kapital Herr und Frau Muster haben beide eine betriebliche Altersversorgung mit 25 Jahren begonnen. 100 Euro eigener Beitrag 50 Euro vom Arbeitgeber. Mit 30 kommt das erste Kind. Herr Muster führt die Versorgung weiter. Frau Muster nicht mehr. Das bedeutet in Zahlen:
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