Betriebliche Altersversorgung 24 personalmagazin plus: bAV Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder sein Erwerbseinkommen für renditestarke, private Kapitalanlagen nutzt. Komplexe Wechselwirkungen beachten Unternehmen sollten daher genau analysieren, wie sich ihre Regelungen für eine vorgezogene bAV unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Personalstruktur auswirken können. Beschäftigte mit hohen Gehältern werden womöglich motiviert, ihre Arbeitszeit zu reduzieren sobald sie sowohl die gesetzliche als auch die betriebliche (Teil-)Rente vorzeitig beziehen können, da ihnen das daraus resultierende Gesamteinkommen genügt. Bei Geringverdienern könnte die Möglichkeit des unbegrenzten Hinzuverdienstes hingegen dazu führen, dass sie bei vorgezogener Rente umfangreicher als bisher weiterarbeiten. Wer körperlich belastende Arbeit leistet, tendiert eher zum vorgezogenen Renteneintritt, könnte nun aber den Hinzuverdienst erhöhen und länger weiterarbeiten wollen. Insgesamt könnten Beschäftigte bei voller Erwerbstätigkeit sowohl die gesetzliche Rente als auch die Betriebsrente in maximaler Höhe beziehen und dadurch deutlich mehr verdienen. Wichtig sind auch die Auswirkungen auf andere Übergangsinstrumente. Vorruhestands- und Altersteilzeitregelungen wurden entwickelt, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Sie sollten den älteren Beschäftigten ein sozialverträgliches Ausscheiden ermöglichen und Arbeitsplätze für Jüngere freimachen. Nach ihrer Grundstruktur sind beide Instrumente nicht dazu geeignet, Mitarbeitende länger zu beschäftigen. Etwas anders sieht dies bei Zeitwertkontenmodellen aus. Sie dienen insbesondere dazu, einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu erleichtern. Denn sie kompensieren Abschläge infolge einer vorgezogenen gesetzlichen Rente oder ersetzen entfallendes Erwerbseinkommen vor Erreichen der Regelaltersgrenze (insbesondere im Blockmodell). Beschäftigte können Teile ihres regulären Entgelts steuer- und sozialversicherungsfrei auf einem Zeitwertkonto ansparen. In späteren Freistellungsphasen bleiben sie angestellt und beziehen Einkommen aus dem angesparten Wertguthaben. Es gibt jedoch Altersrente neben Beschäftigung1 Gesetzliche Pflichtversicherung2 Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Vollrente vor RAG3 ermäßigter BGS für AG u. AN (kein Krankengeld) voller BGS für AG u. AN voller BGS für AG u. AN voller BGS für AG u. AN (Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld ruht) nach RAG ermäßigter BGS für AG u. AN (kein Krankengeld) voller BGS für AG u. AN voller BGS des AG (nicht individuell rentenerhöhend, aber freiwillige Einzahlung möglich; dann Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag individuell rentenerhöhend) voller BGS des AG (kein Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld) Teilrente vor RAG voller BGS für AG u. AN voller BGS für AG u. AN voller BGS für AG u. AN voller BGS für AG u. AN nach RAG voller BGS für AG u. AN voller BGS für AG u. AN voller BGS für AG u. AN voller BGS des AG (kein Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld) die wesentlichen Punkte auf einen Blick Krankengeld nur bei Teilrentenbezug Art des Rentenbezugs irrelevant individuelle Rentenerhöhung nach Erreichen der RAG regelmäßig nur bei Teilrentenbezug, bei Vollrentenbezug nach Erreichen der RAG nur bei Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit und freiwilliger Einzahlung möglich Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld nur bei Teilrentenbezug vor RAG Auswirkungen des Rentenbezugs eines Arbeitnehmers auf die Sozialversicherung 1) Mehr als geringfügige Beschäftigung eines Arbeitnehmers 2) Vereinfachte Übersicht Abkürzungen: RAG = Regelealtersgrenze; BGS = Beitragssatz; AG = Arbeitgber; AN = Arbeitnehmer
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