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ELKE FRANK
ist seit August 2013 Mit-
glied der Geschäftsleitung von Microsoft
Deutschland und dort verantwortlich für das
Personal-Ressort. Kürzlich hat ihr Unter-
nehmen eine Gesamtbetriebsvereinbarung
zur freien Wahl des Arbeitsplatzes – dem
„Vertrauensarbeitsort“ – abgeschlossen.
... Elke Frank zum Thema „Vertrauensarbeitsort“
Frage eins:
Wie wird bei Ihnen der
Arbeitsort definiert? Dieser hat ja auch
Auswirkungen auf Fahrtkosten und die
steuerlichen Regeln zum Arbeitsweg.
Elke Frank:
Der Vertrauensarbeitsort be-
findet sich dort, wo der Mitarbeiter sich
gerade befindet und mit der vorhandenen
Technologie arbeiten kann. Ihre Frage
zielt auf die betriebsverfassungsrecht-
liche Zuordnung der Mitarbeiter ab: Wir
haben sechs Niederlassungen in Deutsch-
land. Die Versteuerung der Fahrten von
der Arbeitsstätte zum Wohnort erfolgt
nach der jeweiligen betriebsverfassungs-
rechtlichen Zuordnung der Mitarbeiter.
Frage zwei:
Warum dann eine Betriebsver-
einbarung zum Vertrauensarbeitsort?
Frank:
Microsoft ist in Deutschland zu
80 Prozent Vertriebsgesellschaft. Das
heißt, unsere Mitarbeiter arbeiten häufig
bei den Kunden und den Partnerunter-
nehmen vor Ort, von zuhause oder auf
der Zugfahrt. Der Vertrauensarbeitsort
Drei Fragen an ...
war also schon viele Jahre lang gelebte
Praxis. Der Betriebsrat und die Perso-
nalabteilung haben beschlossen, diese
Regelung zum flexiblen Arbeiten auch
zu Papier zu bringen. Wichtige Fragen
waren unter anderem: Wie können wir
die Führungskräfte noch besser in das
Thema integrieren? Wie können wir un-
sere Führungskräfte stärker in Richtung
Coaching entwickeln? In der Betriebsver-
einbarung haben wir auch Regelungen
für Trainings- und Coaching-Sessions
verankert. Und sie enthält die Regel, dass
Feedback-Gespräche mit der Führungs-
kraft persönlich erfolgen sollen. Wir sind
der Überzeugung, dass sich die besonde-
re Unternehmens- und Führungskultur
nur durch regelmäßige persönliche Kon-
takte aufrechterhalten lässt. Persönliche
Treffen sind wichtig, auch der informelle
Austausch in der Kaffeeküche.
Frage drei:
Wie werden die Anforderungen
des Arbeitsschutzes sichergestellt?
Frank:
Es gibt keine ausdrückliche Rege-
lung in der Betriebsvereinbarung, denn
da gilt natürlich das Gesetz – sowohl die
Arbeitsgesetze als auch die Sozialgesetz-
bücher. Ein Beispiel ist die Arbeitsplatz-
verordnung: In unseren Büros stellen wir
sicher, dass die Arbeitsplätze den gesetz-
lichen Vorschriften entsprechen. Wenn
der Mitarbeiter beim Kunden arbeitet, im
Café oder im Zug, gibt es gesetzliche Er-
leichterungen.
Danke.
*
* Ein ereignisreiches Jahr 2014 geht zu Ende.Wir konnten uns über viele kleine und größere Highlights freuen.Wir wissen,
dass Sie daran einen großen Anteil haben. Daher sagen wir Danke. Danke für Ihr Vertrauen, Danke für die sehr gute
Zusammenarbeit und Danke für den angenehmen Kontakt!