Seite 48 - personalmagazin_2013_01

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personalmagazin 01 / 13
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
ELStAM-Finale und Minijobreform
JAhreswechsel.
Mit der Elektronisierung des Lohnsteuerverfahrens und der Umstel-
lung im Minijobbereich kommt auf die Entgeltabrechner viel Arbeit zu.
es nicht Ihr Job, sondern die Pflicht der
Mitarbeiter ist, unrichtige „Lohnsteuer-
abzugsmerkmale“ beim Finanzamt zu
reklamieren. Geben Sie Ihrem Mitarbei-
(fast) für jeden Lebenssachverhalt ein
entsprechender „Antrag auf Korrektur“.
Reisekostenrecht wird vertagt
Offensichtlich ist die Finanzverwaltung
bemüht, dass sich die Personalabtei-
lungen imWesentlichen auf die ELStAM-
Umstellung konzentrieren kann. Denn
die Unternehmen werden von weiteren
lohnsteuerrechtlichen Gesetzesände-
rungen weitgehend verschont. Vor allem
das seit Langem angekündigte neue Rei-
sekostenrecht wurde vorerst vertagt.
Minijobs mit neuen Höchstgrenzen
Aus sozialversicherungsrechtlicher
Sicht steht zum Jahreswechsel die Auf-
gabe an, die Hochstufung der Mini- und
Midijobgrenzen umzusetzen. Wer al-
lerdings meint, dies sei eine einfache
Angelegenheit, bei der man nur neue
Zahlen berücksichtigen müsse, der irrt
gewaltig. Schaut man sich die Details der
Gesetzesänderungen an, so sieht man al-
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
W
as ändert sich 2013 im
Lohnsteuer- und Sozial-
versicherungsrecht? Zu-
erst die für Nostalgiker
interessanteste Nachricht. Wir erinnern
uns, dass bereits für das Jahr 2011 keine
Lohnsteuerkarten mehr produziert wur-
den und aufgrund der nachfolgenden
„Startschwierigkeiten“ der Elster-Da-
tenbank mittels Übergangsvorschriften
die Lohnsteuerkarte 2010 auch noch bis
Ende 2012 Gültigkeit behielt. Ihre An-
kündigung, dass ab 2013 die Lohnsteu-
erkarte 2010 endgültig aus dem Verkehr
gezogen werden muss, hat die Finanz-
verwaltung aber überraschend zurück-
gezogen. Offizielle Begründung: Man
wolle denjenigen Arbeitgebern, die mit
der neuen Technik noch Schwierigkeiten
haben, entgegenkommen und lasse da-
her für 2013 noch die Möglichkeit offen,
ELStAM zu umgehen und stattdessen die
Lohnsteuerkarte 2010 (!) noch für eine
Übergangsfrist einzusetzen. Lesen Sie
dazu mehr auf Seite 54.
Gleich ob schon elektronisch oder
noch per Papier-Lohnsteuerkarte, mit
einem Problem müssen die Arbeitge-
ber für diesen Jahreswechsel besonders
rechnen: Noch mehr als in den Vorjahren
werden nach der ersten Entgeltabrech-
nung Mitarbeiter das Lohnbüro stürmen
und auf unrichtige Steuerklassen oder
Fehlen von Freibeträgen hinweisen.
Hier sollten Sie in Ihrem Unternehmen
rechtzeitig das kommunizieren, was Sie
hoffentlich auch in den letzten zwei Jah-
ren kommuniziert haben: nämlich dass
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SPezial
_Entgelt
Papierlose Lohnsteuerabwicklung. 2013 kann diese auf Wunsch aufgeschoben werden.
© michael bamberger