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Titel
_frauenförderung
personalmagazin 04 / 13
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E
in halbes Jahr lang war es still
um den Gesetzentwurf für ei-
ne EU-weite Frauenquote in
Aufsichtsräten. Anfang März
erlangte das Thema wieder öffentliche
Aufmerksamkeit, als die Bundesregie-
rung ankündigte, dass sie dafür sorgen
wolle, dass die geplante EU-Richtlinie im
EU-Parlament keine ausreichende Mehr-
heit bekommt.
EU-Richtlinie
Das Thema wird voraussichtlich auch im
Bundestagswahlkampf ausgeschlachtet
werden. Für Kanzlerin Merkel ist die
mediale Quotendebatte eine hervorra-
Von
Melanie Rößler
(Red.)
gende Gelegenheit, sich und ihre Partei
gegenüber Wirtschaft und Industrie mit
einer arbeitgeberfreundlichen Linie zu
positionieren.
Experten gehen davon
aus, dass sich das Gesetzgebungsverfah-
ren zur Frauenquote bis Ende des Jahres
hinziehen wird – auf jeden Fall also bis
nach der Bundestagswahl. Danach wer-
den die Karten wieder neu gemischt. Ob
die EU-Quote also kommt oder nicht ist
noch ungewiss.
Gesetz zur Entgeltgleichheit
Einen Entwurf für ein „Gesetz zur
Durchsetzung des Entgeltgleichheitsge-
bots für Frauen und Männer“ hatte die
SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
bereits vergangenen Mai eingebracht.
Mitte Februar diesen Jahres wurde der
Entwurf nun im Ausschuss für Familie,
Frauen, Senioren und Jugend beraten.
Mehrere Sachverständige waren gela-
den, diese erzielten aber keine Einigkeit
darüber, ob sich die Lohnunterschiede
von Frauen und Männern durch ein sol-
ches Gesetz in der Praxis minimieren
lassen. Gegen den Gesetzentwurf spra-
chen sich vor allem Vertreter der Ar-
beitgeberseite (BDA, DIHK, Institut der
Deutschen Wirtschaft) aus. Sie bemän-
geln unter anderem einen zu hohen bü-
rokratischen Aufwand und kritisieren,
dass ein solches Gesetz einen Eingriff in
die Tarifautonomie darstelle.
Änderung des TzBfG
Ebenfalls unter das Stichwort „Frauen-
förderung“ fällt ein Vorstoß der CDU-
Ministerinnen Ursula von der Leyen
und Kristina Schröder: Sie wollen ein
Rückkehrrecht von der Teilzeit- auf eine
Vollzeitbeschäftigung gesetzlich veran-
kern. Damit sollen Frauen, die beispiels-
weise wegen der Familiengründung
ihre Arbeitszeit reduziert haben, aus
der „Teilzeitfalle“ geholt werden. Denn
derzeit ist laut dem Teilzeit- und Befris-
tungsgesetz (TzBfG) der Anspruch auf
Verlängerung der Arbeitszeit an höhere
Voraussetzungen geknüpft als der An-
spruch auf Arbeitszeitverringerung (§ 8
TzBfG). Eckpunkte für die Änderung
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
seien bereits fertiggestellt, laut eigener
Aussage von Ministerin Kristina Schrö-
der handle es sich aber realistischerwei-
se um ein Projekt für die Zeit nach der
Bundestagswahl.
Mehr Regulierung im Anmarsch
update.
Mehrere Gesetzesinitiativen sind zurzeit im Gange. Falls sie sich durch
setzen, schränken sie den Gestaltungsspielraum der Personalarbeit weiter ein.
Das Thema Frauenquote wird 2013 auch eine wichtige Rolle im Wahlkampf spielen.
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