Seite 18 - personalmagazin_2013_04

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Titel
_frauenförderung
personalmagazin 04 / 13
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E
in halbes Jahr lang war es still
um den Gesetzentwurf für ei-
ne EU-weite Frauenquote in
Aufsichtsräten. Anfang März
erlangte das Thema wieder öffentliche
Aufmerksamkeit, als die Bundesregie-
rung ankündigte, dass sie dafür sorgen
wolle, dass die geplante EU-Richtlinie im
EU-Parlament keine ausreichende Mehr-
heit bekommt.
EU-Richtlinie
Das Thema wird voraussichtlich auch im
Bundestagswahlkampf ausgeschlachtet
werden. Für Kanzlerin Merkel ist die
mediale Quotendebatte eine hervorra-
Von
Melanie Rößler
(Red.)
gende Gelegenheit, sich und ihre Partei
gegenüber Wirtschaft und Industrie mit
einer arbeitgeberfreundlichen Linie zu
positionieren.
Experten gehen davon
aus, dass sich das Gesetzgebungsverfah-
ren zur Frauenquote bis Ende des Jahres
hinziehen wird – auf jeden Fall also bis
nach der Bundestagswahl. Danach wer-
den die Karten wieder neu gemischt. Ob
die EU-Quote also kommt oder nicht ist
noch ungewiss.
Gesetz zur Entgeltgleichheit
Einen Entwurf für ein „Gesetz zur
Durchsetzung des Entgeltgleichheitsge-
bots für Frauen und Männer“ hatte die
SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
bereits vergangenen Mai eingebracht.
Mitte Februar diesen Jahres wurde der
Entwurf nun im Ausschuss für Familie,
Frauen, Senioren und Jugend beraten.
Mehrere Sachverständige waren gela-
den, diese erzielten aber keine Einigkeit
darüber, ob sich die Lohnunterschiede
von Frauen und Männern durch ein sol-
ches Gesetz in der Praxis minimieren
lassen. Gegen den Gesetzentwurf spra-
chen sich vor allem Vertreter der Ar-
beitgeberseite (BDA, DIHK, Institut der
Deutschen Wirtschaft) aus. Sie bemän-
geln unter anderem einen zu hohen bü-
rokratischen Aufwand und kritisieren,
dass ein solches Gesetz einen Eingriff in
die Tarifautonomie darstelle.
Änderung des TzBfG
Ebenfalls unter das Stichwort „Frauen-
förderung“ fällt ein Vorstoß der CDU-
Ministerinnen Ursula von der Leyen
und Kristina Schröder: Sie wollen ein
Rückkehrrecht von der Teilzeit- auf eine
Vollzeitbeschäftigung gesetzlich veran-
kern. Damit sollen Frauen, die beispiels-
weise wegen der Familiengründung
ihre Arbeitszeit reduziert haben, aus
der „Teilzeitfalle“ geholt werden. Denn
derzeit ist laut dem Teilzeit- und Befris-
tungsgesetz (TzBfG) der Anspruch auf
Verlängerung der Arbeitszeit an höhere
Voraussetzungen geknüpft als der An-
spruch auf Arbeitszeitverringerung (§ 8
TzBfG). Eckpunkte für die Änderung
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
seien bereits fertiggestellt, laut eigener
Aussage von Ministerin Kristina Schrö-
der handle es sich aber realistischerwei-
se um ein Projekt für die Zeit nach der
Bundestagswahl.
Mehr Regulierung im Anmarsch
update.
Mehrere Gesetzesinitiativen sind zurzeit im Gange. Falls sie sich durch­
setzen, schränken sie den Gestaltungsspielraum der Personalarbeit weiter ein.
Das Thema Frauenquote wird 2013 auch eine wichtige Rolle im Wahlkampf spielen.
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