Seite 6 - personalmagazin_2012_06

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personalmagazin 06 / 12
ONLINE
IM JUNI
B
ereits zum fünften Mal vergibt Dr.
Geke & Associates den HR Young Ta-
lent Award an Studenten und Absol-
venten HR-orientierter Studiengänge. Der
Award bietet den Nachwuchskräften die
Möglichkeit, ihr theoretisches Wissen vor
einer professionellen Jury auf die Probe zu
stellen, interessante Kontakte für die be-
rufliche Zukunft zu knüpfen und so einen
ersten Schritt in die HR-Realität zu gehen.
Bewerben können sich Studierende oder
Absolventen HR-orientierter Studiengänge mit einer Studien- oder Abschluss-
arbeit noch bis zum 30. Juni 2012. In einem zweiten Schritt werden die 20
Finalisten zu einem zweitägigen Workshop eingeladen, der am 22. und 23.
August stattfindet. Dort ermittelt eine Fachjury die Gewinner des HR Young
Talent Awards 2012. In der Jury sitzen in diesem Jahr Reimund Overhage,
Referatsleiter imBundesministerium für Arbeit und Soziales, Thomas Barann,
Leiter Personal der Gothaer Versicherungsbank VVAG, Dr. Ralf Gräßler, ge-
schäftsführender Gesellschafter der Veda GmbH, Dr. Michael Geke, Managing
Director der Dr. Geke & Associates GmbH, und Daniela Furkel, Redakteurin
des Personalmagazins. Der HR Young Talent Award ist eine Initiative von Dr.
Geke & Associates und wird unterstützt von der Initiative Neue Qualität der
Arbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und dem Personal-
magazin.
Weitere Informationen rund um den Award erhalten Sie auch auf dem Hau-
fe eCampus. Michael Geke wird dort zur Ausschreibung und den einzelnen
Auswahlstufen Blog-Beiträge verfassen.
HR Young Talent Award:
Studenten und Absolventen gesucht
Studenten können sich jetzt bewerben.
© DR. GEKE & ASSOCIATES
D
ie Frage, welches die regel-
mäßige Arbeitsstätte eines
Arbeitnehmers ist, ist für
die steuerliche Behandlung von
zentraler Bedeutung. Nachdem der
Bundesfinanzhof entschieden hat,
dass ein Arbeitnehmer nicht mehr
als eine regelmäßige Arbeitsstätte je
Arbeitsverhältnis innehaben kann,
sind einige Zweifelsfragen zu diesem
Thema aufgekommen. Darauf hat die
Finanzverwaltung mit einem BMF-
Schreiben reagiert. Das Top-Thema
„Probleme und Lösungen zum neuen
Arbeitsstättenbegriff“ auf unserem
Onlineportal gibt Ihnen einen Über-
blick zu denNeuregelungen. So erfah-
ren Sie darin unter anderem, welche
„Vereinfachungsregeln“ die Finanz-
verwaltung getroffen hat und welche
Vorteile sich nun für die Firmenwa-
genbesteuerungundbei der Reisekos-
tenerstattung ergeben. Außerdem
haben wir weitere Zweifelsfälle mit
Lösungen zusammengestellt, die
uns von den Oberfinanzdirektionen
Rheinland und Münster vorliegen.
Top-Thema: Der Arbeitsstättenbegriff
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Arbeit gibt‘s viel – aber laut BFH nur eine Arbeitsstätte.