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ZEITARBEIT
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personalmagazin 05 / 11
TITEL
Aberkennung der Tariffähigkeit der
Spitzenorganisation der christlichen
Gewerkschaften zu nennen. Lesen Sie
dazu den Beitrag „Folgen der Rückwir-
kung belasten Entleiher wie Verleiher“
in dieser Ausgabe auf den Seiten 20 und
21. Die Auswirkungen betreffen nicht
nur Nachzahlungspflichten an ehema-
lige Leiharbeitnehmer, es wird auch zu
gewaltigen Nachforderungen der Sozial-
versicherung kommen.
Verbindlicher Mindestlohn ab Mai
Und auch der ständige Streit zwischen
den Tarifpartnern DGB (Deutscher Ge-
werkschaftsbund) und BZA ist nun been-
det. Der DGB hatte seinem Tarifpartner
vorgeworfen, durch unterschiedliche Ge-
haltszahlungen an Stammarbeiter und
Zeitarbeitsbeschäftigte Lohndumping
undNiedrigstlöhnenVorschub zu leisten.
Dieser Zwist ist spätestens durch den
Bundestagsbeschluss zum Mindestlohn
überholt: Ab 1. Mai gilt ein einheitlicher
Mindestlohn für die gesamte Zeitarbeits-
branche. Die allgemeinverbindliche Loh-
nuntergrenze soll dann bei 7,79 Euro im
Westen und 6,89 Euro im Osten liegen.
Hintergrund der Einigung war die Um-
setzung der Freizügigkeitsrichtlinie ab
Mai 2011 für Arbeitnehmer aus einigen
osteuropäischen EU-Ländern. Die Angst
vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland
sorgte dafür, das innerhalb Deutsch-
lands Zeitarbeit auch aus anderen Län-
dern Europas nur noch zu fairen Preisen
angeboten werden kann.
Zeitarbeitnehmer – besser als ihr Ruf
Bleibt die Frage, inwieweit das Ziel der
flexiblen Reaktion auch im „Konjunktur-
jahr“ 2011 durch Leiharbeit überhaupt
noch realisiert werden kann. Denn die
Vorzeichen verändern sich – der Fach-
kräftemangel zeigt sich heute schon
in vielen Branchen und wird sich, das
müssen auch die bisher diesem Problem
noch mit ignoranter Gelassenheit gegen-
überstehenden Unternehmen zugeben,
in absehbarer Zeit realiseren.
Und schnell werden Szenarien aufge-
zogen, nach denen die Zeitarbeitsbran-
che aktuell überhaupt nicht in der Lage
sei, den Nachfragebedürfnissen ihrer
Kunden gerecht zu werden. Das Bild des
unqualifizierten Zeitarbeitnehmers als
Arbeitnehmer zweiter Klasse, aber auch
zweiter Güte, der zu schlecht für eine
Festanstellung ist, steckt immer noch in
vielen Köpfen. Tatsächlich ist ein Groß-
teil der Zeitarbeitnehmer nicht oder nur
niedrig qualifiziert – er wird aber von
den Unternehmen gerade für Einsätze in
diesem Bereichen auch nachgefragt. Und
verkannt werden dürfen nicht die Qua-
lifizierungsmaßnahmen, die Zeitarbeits-
agenturen selbst vornehmen. Gerade
diese Branche hat die Möglichkeit, ihre
Qualifizierungen direkt an der Nachfrage
auszurichten – denn sie kennt den Bedarf
an Fachkräften wie kein Zweiter. Was
Zeitarbeitsagenturen hier im Einzelnen
bieten, lesen Sie in unseren Praxisbei-
spielen auf den nachfolgenden Seiten.
Wie sooft wird die Lösung in der Mi-
schung liegen. Bei der Suche nach einer
Formel für guten Personaleinsatz könnte
die Bemerkung des Personalchefs eines
mittelständischen süddeutschen Metall-
baubetriebs helfen: „Wer bei der kurz-
fristigen Personalrekrutierung bisher
ausschließlich auf Zeitarbeit setzen konn-
te, wird umdenken müssen. Neben einem
Fokus auf intelligente und attraktive Be-
fristungsmöglichkeiten, sollte auch ge-
prüft werden, inwieweit nicht Werk- oder
Dienstvertragsbeziehungen zu Mitar-
beitern, die sich eine eigene unterneh-
merische Existenz aufbauen wollen, als
Alternative in Betracht kommen.
Entwicklung kurzfristiger Beschäftigungen
Leiharbeit und befristete Beschäftigung haben zwischen 1996 und
2010, abgesehen von konjunkturellen Schwankungen, an Bedeutung
1996
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Befristungen
Leiharbeit
gewonnen. Die Grafik zeigt ihren prozentualen Anteil an allen sozialver-
sicherungspflichtigen Beschäftigungen.
Quel le: IAB-Kurzbericht 4/2011