Personal Quarterly 1/2023

51 01 / 23 PERSONALquarterly Quellen 1 https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitszeiterfassung-wird-in-deutschland-zur-pflicht-a-e8299b5c-3285-4270-b7cc-78bf50a875fe 2 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesarbeitsgericht-was-das-urteil-zurarbeitszeiterfassung-fuer-arbeitgeber-bedeutet/28680562.html 3 https://www.wiwo.de/my/erfolg/beruf/streitwert-das-dilemma-der-flexiblen-stechuhr/28697406.html?ticket=ST-1244225-0Zd61Ibtzz1HMPPMAPan-cas01.example.org 4 https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/wie-die-stechuhr-den-beschaeftigtensogar-schaden-kann-18370112.html 5 https://doi.org/10.5271/sjweh.3388 6 https://doi.org/10.1016/S0140-6736(15)60295-1 7 https://link.springer.com/article/10.1007/s41449-019-00174-x 3 Konkret mit der Arbeitszeiterfassung hat sich eine querschnittliche Studie von Astleithner & Stadler (20197) befasst. Die Daten basieren dabei auf einer repräsentativen Stichprobe der österreichischen Bevölkerung. Zentrales Ergebnis dieser Studie ist: - Arbeitszeiten fallen besonders lang bei Arbeitnehmenden aus, die hohe Autonomie (Flexibilität) bei ihrer Arbeitszeitgestaltung haben und dabei gleichzeitig keine Arbeitszeiterfassung erfolgt. Der Minimalkonsens Arbeitszeiterfassung schließt flexible Arbeitszeitgestaltung nicht aus und kann überlangen Arbeitszeiten vorbeugen. Drei offene Fragen: 3 Führt eine automatische Arbeitszeiterfassung dazu, dass überlange Arbeitszeiten vermieden werden und damit eine Gesundheitsgefährdung verringert wird? 3 Bestehen geschlechtsspezifische Unterschiede, was die Auswirkungen der Arbeitszeiterfassung auf die Gesundheit (oder auch das Stressempfinden) angeht? 3 Wirkt sich die Arbeitszeiterfassung unterschiedlich auf überlange Arbeitszeiten und die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus, wenn vor Ort oder von zu Hause aus gearbeitet wird? Fazit Aus Sicht von Prof. Dr. Michael Fuhlrott, der an der Hochschule Fresenius in Hamburg Professor für Arbeitsrecht ist, gilt es zunächst abzuwarten, da die bislang allein vorliegende gerichtliche Pressemitteilung nicht aussagekräftig genug sei, um konkrete Maßnahmen für Unternehmen abzuleiten. Allerdings könne es sich lohnen, schon jetzt die betriebliche Istsituation auszuwerten: Wo gibt es eine reine Vertrauensarbeitszeit? Wie könnten hier perspektivisch Änderungen erfolgen oder wäre ein probeweiser Testbetrieb einer Zeiterfassung auch derzeit schon möglich und wo gäbe es Schwierigkeiten? All dies werde helfen, wenn die Zeiterfassung künftig umzusetzen ist. Jenseits dieser juristischen Betrachtungsweise stellt sich für die Praxis weiterhin die Frage, wie flexible Arbeitszeitgestaltung bei gleichzeitig gesetzlich geforderter Arbeitszeiterfassung möglichst reibungslos umgesetzt werden kann. Hier ist die Wissenschaft gefordert, nun mit experimentellen Interventionsstudien ins Feld zu gehen. Es gilt, verschiedene Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung mit gleichzeitiger Arbeitszeiterfassung zu testen und deren Auswirkungen auf Gesundheit, Vereinbarkeit von Arbeit und Privatem sowie Produktivität zu messen, um die Praxis, wenn sie in der Zukunft tatsächlich die Arbeitszeit erfassen muss, dabei evidenzbasiert beraten zu können. In der Praxis stellt sich die Frage, wie flexible Arbeitszeitgestaltung bei gleichzeitiger gesetzlich geforderter Arbeitszeiterfassung möglichst reibungslos umgesetzt werden kann.

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