Immobilienwirtschaft 3/2024

diese Gruppe von Wohnungseigentümern ist, die die erforderlichen Investitionen in die Immobilie ablehnt und deshalb wenig überraschend auch die Vorteile, die eine virtuelle Versammlung bei der Beschleunigung energetischer Maßnahmen hätte. Der Vorwurf von „Wohnen im Eigentum“, der vorliegende Gesetzesentwurf erfülle Wünsche der Verwalter und missachte Rechte der Wohnungseigentümer, verkennt, dass im Mittelpunkt der Erhalt der Immobilie steht. Wohnungseigentümer und Verwalter schulden der Gemeinschaft gleichermaßen die ordnungsmäßige Verwaltung. Würde man die Immobilie fragen können, würde sie die virtuelle Versammlung als weitere Option begrüßen. „DIE CORONA-PANDEMIE HAT GEZEIGT, DASS VIEL MEHR EIGENTÜMER VIRTUELL AN VERSAMMLUNGEN TEILNAHMEN ALS IN PRÄSENZ.“ um jedem Eigentümer dieselben Rahmenbedingungen für die Teilnahme zu ermöglichen und auch die Kosten für die Gemeinschaft zu reduzieren. Außerdem ist auch eine hohe Flexibilität bei Termin und Häufigkeit der Eigentümerversammlung ein wichtiger Grund für die Eigentümer. KRITIK UND AUSBLICK Spätestens die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass unsere Gesellschaft internetaffin ist. Wie anders lässt es sich sonst erklären, dass Millionen von Schülern und Eltern – ob sie es wollten oder nicht – in die Zwangs-Online-Beschulung geschickt wurden? Und Hunderttausende – auch viele ältere Menschen – wiederholt Online-Sprechstunden aufsuchten? Das war durchaus nicht einfach für einige am Anfang, aber technisch dann auch machbar. Angesichts des Sanierungsstaus ist offensichtlich, dass nicht wenige Wohnungseigentümer, darunter die von den Kritikern immer wieder angeführten älteren selbstnutzenden Eigentümer, in den vergangenen Jahrzehnten Vermögen in Aktien und Wertpapiere investierten statt in die Immobilie. Wenn daher von einem „Demokratieverlust speziell für ältere, selbstnutzende Wohnungseigentümer“ gesprochen wird, darf nicht verschwiegen werden, dass es gerade

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