Immobilienwirtschaft 3/2024

65 · Immobilienwirtschaft · 03 / 2024 unter den 16 Förderinstituten der Bundesländer (www.investitionsbank.info) – von der IBB und der NRW.Bank. Zudem bezuschussten einige Kommunen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen, so Förderexperte Bewarder. Zu berücksichtigen ist, dass Zuschüsse, egal von wem sie stammen, erst nach Vorlage eines Verwendungsnachweises ausgezahlt werden. Bis der erteilt wird, können wenige Wochen, manchmal sogar mehrere Monate vergehen. „Eine Zwischenfinanzierung zur Überbrückung lässt sich über einen Kredit der Hausbank oder die KfW-Programme (Ergänzungskredit) 358/359 realisieren“, so HVB-Finanzierungsexperte Federspieler. Solche Darlehen könnten dann kostenfrei vorzeitig abgelöst werden. FÖRDERMITTEL AUCH FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE Im Fokus der energetischen Sanierung stehen neben Wohn- auch Nichtwohngebäude wie Hotels, Produktions- und Lagerhallen. Anders als bei Wohnobjekten erfolgt bei ihnen die Förderung von Gesamtmaßnahmen nicht je Wohneinheit, sondern je Quadratmeter. Das KfW-Programm 263 ist so gestaltet, dass für Nichtwohngebäude ein zinssubventionierter Kredit von 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche plus Tilgungszuschuss beantragt werden kann (siehe Tabelle). „Dieses und viele andere Förderprogramme lassen sich beispielsweise mit Förderungen des BAFA für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Außenfassade sowie den Einbau von Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz kombinieren“, präzisiert Maurice Zantop, Senior Project-Manager von FAP Finance. Auch auf EU-Ebene gibt es Förderprogramme zum Klimaschutz – vornehmlich für „den Aufbau der Infrastruktur zur regenerativen Energieerzeugung“, erläutert Fördermittelexperte Bewarder. Hierzu ergänzend offeriert die KfW Förderangebote für Investitionen in klimaschonende Produktionsverfahren und nachhaltige Energieerzeugung (KfWProgramme 291, 292, 293, 295). 1 Etappe eins: Grobplanung Sanierung (Zeitdauer: meist einige Monate, aber auch Jahre) Zunächst muss der Planungsumfang der energetischen Sanierung(en) ermittelt werden: Handelt es sich lediglich um Einzelmaßnahmen wie die Modernisierung der Heizung, die Sanierung der Außenhülle von Gebäuden oder den Austausch von Fenstern oder um eine Komplettsanierung? Der Sanierungsumfang richtet sich häufig nach dem Budget. Daher ist es ratsam, einen Fördermittelberater und einen Energieeffizienzberater in die Planung mit einzubeziehen. Aufgabe des Fördermittelberaters ist es, sich einen Überblick über alle Förderoptionen zu verschaffen: Wofür und von wem gibt es Zuschüsse/Kredite, in welcher Höhe, zu welchen Bedingungen? Der Energieberater ermittelt den energetischen Ist-Zustand. Das Resultat gibt Aufschluss, wie das anvisierte Energieeffizienzniveau erreicht werden kann. Mögliche Stolpersteine: Schwerfällige Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sowie deren Finanzierung, unklare Fördermittelsituation. 2 Etappe zwei: Feinplanung Sanierung (Zeitdauer: meist drei bis neun Monate) Dann wird ein Architekt oder Fachplaner mit der Grobplanung der Sanierungsarbeiten beauftragt. Parallel sollten erste Kostenschätzungen – auf Basis von Erfahrungswerten und vorliegenden Angeboten – vorgenommen werden. Sobald die Daten vorliegen, werden diese dem Planungsbudget gegenübergestellt: Reicht es aus oder sind Korrekturen nötig? Welche Fördermittel können/sollten konkret beantragt werden? In der Feinplanung wird das Sanierungskonzept detailliert und die Kostenplanung konkretisiert. Benötigt man zur Umsetzung (weitere) Finanzierungsmittel, sollte eine Bank kontaktiert werden. Wichtig ist dabei, dass die geplanten Maßnahmen den Richtlinien der Förderstelle(n) entsprechen. Mögliche Stolpersteine: Die Bank möchte die Finanzierung nicht umsetzen, Antragsrichtlinien der Förderstellen beachten – wichtig unter anderem: Zeitpunkt der Antragstellung, notwendige Unterlagen, Bestätigungen u.Ä. 3 Etappe drei: Förderantrag stellen (Zeitdauer: wenige Wochen) Vor Einreichung der Anträge bei der KfW oder anderen Förderstellen sollten Liefer- und Leistungsverträge der Fördermaßnahmen mit aufschiebender Bedingung abgeschlossen sein. Vorbereitung und Erstellung der Antragsunterlagen für die gebäudebezogene Förderung wie die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA), alternativ technische Projektbeschreibung (tPb) erfolgen – abgestimmt mit dem Fördermittelberater – durch den Energieeffizienzberater. Wichtig: Antragsunterlagen für KfW-Darlehen sind via Hausbank einzureichen, bei anderen Förderstellen wie dem BAFA ist der Antrag online zu stellen. Mögliche Stolpersteine: Antragstellung erfolgt zu früh (bevor mit der Baumaßnahme begonnen wurde) oder zu spät (Förderprogramme wurden abrupt beendet). 4 Etappe vier/fünf: Förderungsbewilligung und -auszahlung (Zeitdauer: bis zu vier Jahre) Nach Zusage der Fördermittelgeber können die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Der Energieeffizienzberater muss die Realisierung der Sanierungsmaßnahmen bestätigen, bis alle Maßnahmen durchgeführt sind. Mögliche Stolpersteine: Förderauflagen werden nicht eingehalten, zeitlicher Verzug bei Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, keine Zwischenfinanzierung, fehlerhafte Unterlagen beim Zwischenabruf. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind oft zeitaufwändig und erfordern hohe finanzielle Investitionen. Daher ist es wichtig, sie sorgfältig und effizient zu planen, damit es, auch und gerade was das Ausnutzen von Fördermöglichkeiten betrifft, kein böses Erwachen gibt. Grob lässt sich die Planung bezogen auf den Fördermittelprozess in fünf Etappen gliedern: Quelle: REM Capital

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