19 · Immobilienwirtschaft · 03 / 2024 P R A X I S - B E I S P I E L LEERSTAND IN BERLIN Der Gardeschützenweg ist eine begehrte Wohnadresse in dem zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf gehörenden Berliner Ortsteil Lichterfelde. Und doch steht dort mit der Hausnummer 3 ein Gebäude, das die Lokalpresse „Geisterhaus“ getauft hat: ein gründerzeitliches Wohnhaus mit elf Wohn- und einigen Gewerbeeinheiten, das seit rund 20 Jahren leer steht und mittlerweile in einem ruinösen Zustand ist. Dabei ist es nicht etwa so, dass der Bezirk dem Leerstand untätig zusieht. Seit 2015 würden gegen den Eigentümer Verfahren nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz geführt, teilt das Büro von Tim Richter (CDU), Bescheid auf 15.000 Euro. Gegenwärtig seien keine Bußgeld- oder Gerichtsverfahren gegen den Eigentümer hängig, heißt es aus dem Büro des Bezirksstadtrats. Stattdessen werde es zukünftig „darum gehen, die unterbliebenen Wiederherstellungshandlungen durch öffentlich-rechtliches Handeln zu ersetzen und dem Eigentümer die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen“. Doch auch das ist alles andere als einfach. Um Bewegung in die Angelegenheit zu bringen, favorisierte der Bezirk zunächst die Einsetzung eines Treuhänders, wie es das 2018 verschärfte Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz möglich macht. Mittlerweile hält der Bezirk jedoch den Weg der Ersatzvornahme für zielführender. Bei der Ersatzvornahme übernimmt die öffentliche Hand die eigentlich vom Eigentümer geschuldeten Instandsetzungsmaßnahmen und stellt die damit verbundenen Kosten dann dem Eigentümer in Rechnung. Dazu ist nach Angaben des Bezirks im März dieses Jahres ein Bescheid an den Eigentümer ergangen – Fortsetzung offen. Grundsätzlich bemängelt der Bezirk mit Blick auf das Zweckentfremdungsverbotsgesetz „erhebliche Defizite und Unklarheiten in den heute geltenden Regelungen“. Geteilt wird diese Einschät- zung von Rechtsanwalt Dr. Michael Schultz von der Kanzlei Müller Radack Schultz: Er spricht von einer „erheblichen Rechtsunsicherheit“, von der die Berliner Bezirke betroffen seien. TEXT Christian Hunziker DAS GEISTERHAUS VON LICHTERFELDE Seit rund 20 Jahren steht ein repräsentatives Wohnhaus im beliebten Berliner Stadtteil Lichterfelde leer. Das Beispiel wirft ein Schlaglicht auf die HERAUSFORDERUNGEN, vor denen Behörden stehen, wenn sie vernachlässigte Wohnimmobilien wieder in Nutzung bringen wollen. dem Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Soziales, mit. Im Juli 2017 erging demnach der letzte Bescheid zur Wiederherstellung zu Wohnzwecken. Der Eigentümer legte dagegen Rechtsmittel ein; das Klageverfahren wurde aber zugunsten des Landes Berlin entschieden. Auch zur Kasse wurde der Eigentümer gebeten. Wie aus der Antwort des Berliner Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Niklas Schenker (Die Linke) hervorgeht, setzte der Bezirk Zwangsgelder in Höhe von 30.000 Euro sowie ein Bußgeld in Höhe von 187.000 Euro fest. Letzteres reduzierte das Amtsgericht jedoch nach einem Einspruch gegen den 1 EIN DAUERÄRGERNIS Die Folgen jahrelangen Leerstands sind bei diesem Wohnhaus im Gardeschützenweg 3 in BerlinLichterfelde nicht zu übersehen 1
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