Immobilienwirtschaft 3/2024

119 · Immobilienwirtschaft · 03 / 2024 Bündnisse aus Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Institutionen, die gemeinschaftlich Energieprojekte umsetzen. Sie sind als Genossenschaften, Vereine oder GmbHs organisiert und bieten Mitgliedern die Möglichkeit, in Energieanlagen zu investieren und finanziell davon zu profitieren. Die österreichische Regierung fördert diese Gemeinschaften durch spezifische Gesetze und finanzielle Anreize. Dazu gehören unter anderem abgesenkte Netzentgelte für bestimmte Anwendungsfälle, etwa, wenn man über eine bestimmte Netzebene nicht hinausgeht. In dieser Legislaturperiode wird nach Auskunft des BMWK jedoch kein derartiges Modell in Deutschland etabliert werden. NEUE SPIELREGELN FÜR BALKONKRAFTWERKE Das ist durch das Solarpaket I neu bei Balkonkraftwerken: • Erhöhte Leistung: Die Leistungsgrenze für die Wechselrichter von Balkonkraftwerken wird von 600 auf 800 Watt angehoben (entspricht etwa zwei Dachmodulen). • Vereinfachte Bürokratie: Die Notwendigkeit, Balkonkraftwerke beim lokalen Netzbetreiber anzumelden, entfällt. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist weiterhin notwendig, allerdings mit weniger erforderlichen Angaben. • Änderungen bei Stromzählern: Die bisherige Verpflichtung, einen separaten Stromzähler für Balkonkraftwerke zu installieren, wird aufgehoben. Zudem ist vorübergehend die Verwendung älterer Ferraris-Zähler zulässig. • Anschlussnormen für Steckdosen: Zukünftig sollen neben den bisherigen Wielandsteckern auch gewöhnliche Schukostecker für den Anschluss der Mini-PV-Anlagen genutzt werden können. Dies setzt jedoch die Einführung einer neuen technischen Norm voraus, deren Inkrafttreten noch unbestimmt ist. dere die Erweiterung auf Gewerbe und Nebenanlagen.“ Zusätzlich verbessert das neue Solarpaket das bestehende Mieterstrommodell, indem es nun auch die Versorgung gewerblicher Verbraucher ermöglicht und bürokratische Hürden verringert. Von der Wohnungswirtschaft wird das begrüßt. „Mit dem Solarpaket I kommen wir bei der erneuerbaren Energieversorgung im Quartier deutlich voran. Die neuen Regelungen sind eine erhebliche Verbesserung und ermöglichen einen sinnvollen Blick weg vom Einzelgebäude hin zum Quartierszusammenhang“, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Und: „Besonders positiv ist, dass Gebäude nun auch ‚baulich verbundene‘ Anlagen umfassen können und der Gebäudestrom für Nebenanlagen gilt.“ BSW SOLAR SIEHT GRÜNES LICHT FÜR MIETERSTROM Es gebe zwar noch große Herausforderungen, wie die Umsatzgrenzen für Mieterstrom, die schnell überschritten würden und zu steuerlichen Nachteilen führen könnten. Außerdem bestehe das Risiko, dass Mieter den lokal erzeugten Strom nicht abnehmen würden. Dennoch bestehe die Möglichkeit, dass „alle – auch die Mieter – teilhaben können, um die Energiewende gemeinschaftlich zum Erfolg zu führen und sie vor allem bezahlbar zu machen“. Das sieht auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar, so: „Mietern wird es künftig voraussichtlich deutlich leichter fallen, von preiswertem Solarstrom zu profitieren. Wir rechnen mit einem Marktwachstum bei Mieterstromprojekten wie auch bei Steckersolargeräten.“ Die stärksten Marktimpulse könnten dabei von der mit dem Solarpaket I geschaffenen neuen Möglichkeit für eine „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ ausgehen. Diese vereinfache es in den rund sechs Millionen Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten deutlich, Mieter mit Solarstrom zu versorgen, ohne dabei künftig weiterhin aufwändige und bürokratische Energieversorgerpflichten erfüllen zu müssen, wie das bislang der Fall sei. Gerade in diesem Marktsegment sei es in den letzten Jahren kaum zu PV-Investitionen gekommen. Das werde sich nun hoffentlich ändern. „Es ist höchste Zeit, dass auch die großen Gebäudeflächenpotenziale deutscher Innenstädte und Mehrfamilienhäuser für die Erzeugung klimafreundlichen Solarstroms deutlich stärker genutzt werden. Solare Mieterstromanlagen und Steckersolargeräte können die Strompreise von Mietern spürbar senken“, so Körnig. Um den Mieterstrommodellen auch eine gute rechtliche Form zu geben, genügt ein Blick nach Österreich. Dortige Energiegemeinschaften sind kollektive

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