Immobilienwirtschaft 3/2024

118 · Immobilienwirtschaft · 03 / 2024 Nachhaltigkeit & Technologie Solarpaket I ENTWICKLUNG BALKONKRAFTWERKE UND MIETERSTROM Laut Marktstammdatenregister der Bundesregierung waren bis Ende des 1. Quartals 2024 insgesamt in Betrieb: • Steckerfertige Solaranlagen (sog. Balkonkraftwerke): rd. 405.700 • Leistung: rd. 322 MWp Bis Ende 1. Quartal 2024 Mieterstrom zugeordnete PV-Einheiten insgesamt: • Anzahl: rd. 8.730 • Leistung: rd. 171 MWp AGORA Energiewende taxierte das technische PV-Potenzial bei vermieteten Gebäuden auf rund 100 Gigawatt. Nach groben Schätzungen lässt sich davon in der Wohnungswirtschaft bis zum Jahr 2030 ein Potenzial im unteren einstelligen Gigawattmaßstab heben. Bis zum Jahr 2040 sollte sich auch ein Solarpotenzial im unteren zweistelligen Gigawattbereich unmittelbar für Mieterinnen und Mieter erschließen lassen. Zum Vergleich: Bis 2040 sollen nach der gesetzlichen Zielsetzung der Ampel-Koalition 400 GW an PV in Deutschland installiert worden sein, die Hälfte davon auf Gebäuden. Quelle: BSW Solar / AGORA Energiewende / Marktstammdatenregister (Stand 25. April 2024) geräte geplant, darunter eine Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, die Mietern und Wohnungseigentümern einen Anspruch auf Erlaubnis eines Steckersolargeräts gewährt. Um die PV-Ausbauziele zu erreichen, müssen nach Auffassung des Branchenverbands BSW Solar alle leicht verfügbaren Solartechnik-Potenziale genutzt werden, vom Fabrikdach bis zum Balkonsolarmodul. Auch wenn der quantitative Beitrag von Steckersolargeräten zum Stromverbrauch gering bleibt, ermöglichen sie vielen Menschen die aktive Mitwirkung an der Energiewende und erhöhen die Akzeptanz von 1 DACH- PV-ANLAGEN sollen in Zukunft die Hälfte des Zubaus bei Solarstrom ausmachen Klimaschutzmaßnahmen. Ihr Vorteil liegt in der technischen Einfachheit und kostengünstigen Anschaffung, was sie zu einem idealen Einstieg in die eigene Solarstromerzeugung für Mieter und Wohnungseigentümer macht. BETRÄCHTLICHE WIRTSCHAFTLICHE VORTEILE Diese Mini-Solaranlagen werden in Deutschland immer beliebter. Eine Umfrage von Verivox vom April 2024 zeigt, dass etwa ein Drittel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bereits MiniSolaranlagen besitzt oder plant, sie zu installieren. Etwa acht Prozent der Befragten nutzen bereits eine solche Anlage, und 22 Prozent haben vor, eine anzuschaffen. Die wirtschaftlichen Vorteile können beträchtlich sein. Unter optimalen Bedingungen kann ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt Leistung jährlich bis zu 760 Kilowattstunden Strom produzieren. Bei einer Selbstnutzung von 60 Prozent dieses Stroms können jährlich etwa 161 Euro eingespart werden (bei einem angenommenen Strompreis von 35,31 Cent pro Kilowattstunde; Quelle: Stromreport, Preis für April 2024). Die Anschaffungskosten von 500 bis 700 Euro amortisieren sich dann bereits nach drei bis vier Jahren. Wird die Anlage über 20 Jahre genutzt, können insgesamt rund 3.220 Euro an Stromkosten gespart werden. Das neue Gesetz macht auch die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an private oder gewerbliche Nutzer attraktiver. Betreiber von PV-Anlagen können ihren Solarstrom nun leichter an Mieter abgeben, ohne als Energieversorger zu gelten. Dies befreit sie von der Verpflichtung, eine vollständige Stromversorgung sicherzustellen, und zudem von allerlei bürokratischen Hürden, die nun mal mit dem Stromhandel verbunden sind. Auch die Gefahr, steuerliche Privilegien zu verlieren, ist dadurch für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften gebannt. ERLEICHTERUNG FÜR EIGENE PV-STROM-NUTZUNG „Wir versuchen, das Konzept des Eigenverbrauchs auf mehrere Nutzer auszuweiten“, erklärt Wimmer. „Eine Photovoltaikanlage auf einem Dach erzeugt Strom, der dann mehreren Nutzern zur Verfügung steht. Dieser Strom wird direkt von ihrem jeweiligen Stromzähler abgezogen. Jeder Nutzer behält jedoch seinen eigenen Liefervertrag für zusätzlichen Strombedarf. Was nicht vor Ort verbraucht wird, kann weiterhin ins Netz eingespeist werden. Es ist wirklich ein einfaches Konzept, das den Anwendungsbereich des Eigenverbrauchs erweitert. Zusätzlich gibt es wichtige Neuerungen beim Mieterstrom, insbeson1

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