Immobilienwirtschaft 3/2024

117 · Immobilienwirtschaft · 03 / 2024 215 Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des deutschen Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Die Leistung der Solarenergie soll bis zum Ende des Jahrzehnts 215 Gigawatt betragen. Nachhaltigkeit & Technologie Solarpaket I Das Solarpaket I ist durch. Nach längeren Blockaden hat sich die Ampel-Koalition nun im Rahmen des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 Prozent des deutschen Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Die Leistung der Solarenergie soll bis zum Ende des Jahrzehnts 215 Gigawatt betragen. 2023 wurden über eine Million neue Solaranlagen mit einer Leistung von 15 Gigawatt installiert – ein Anstieg um fast das Doppelte zu 2022. Solarstrom machte im vergangenen Jahr etwa zwölf Prozent der gesamten Strommenge aus. Das Solarpaket soll zudem den Zugang zu Solarenergie vereinfachen, und zwar so: • Die Förderung für den Bau von Dachanlagen auf Gewerbegebäuden mit mehr als 40 Kilowatt Leistung wird um 1,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht. • Die Mengen für PhotovoltaikDachausschreibungen werden etwa verdoppelt. • Es wird mehr Land für den Bau von Solarparks freigegeben. Anlagen auf Freiflächen sollen nun bis zu einer Leistung von 50 Megawatt förderfähig sein. • Solaranlagen sollen verstärkt auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen, landwirtschaftlichen Flächen, Mooren und sogar an Berghängen errichtet werden. Solaranlagen, die wenig Platz benötigen und einfach per Steckdose angeschlossen werden können. „Im Solarpaket I haben wir auch die Balkon-PV-Anlagen erleichtert“, erklärt Mark Wimmer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). „Durch vereinfachte Anmeldeprozesse im Marktstandard und im Register erleichtern wir auch die Anmeldung beim Netzbetreiber.“ FÜR BALKONKRAFTWERKE WIRD’S LEICHTER Zukünftig ist also lediglich eine Registrierung dieser Anlagen in einer Datenbank der Bundesnetzagentur nötig. Das löst die bisherige komplizierte Anmeldung beim Netzbetreiber, wie auch im Marktstammdatenregister, ab. Zudem können alte, nicht digitale Stromzähler (Ferraris-Stromzähler), die sich rückwärts drehen, wenn Strom ins Netz eingespeist wird, vorübergehend weitergenutzt werden. Das war bisher mehr oder weniger illegal (siehe auch S. 119). Das Solarpaket I definiert Steckersolargeräte nun als eigenen Anwendungsfall für Photovoltaik und grenzt sie in Mieterhaushalten sowie bei Wohnungseigentümern rechtlich von größeren Solarsystemen ab. Zusätzlich sind weitere Änderungen für SteckersolarTEXT Frank Urbansky RÜCKENWIND FÜR MIETERSTROM Lange hat es gedauert, nun hat sich die Koalition endlich auf das SOLARPAKET I geeinigt. Es erleichtert die Installation von Aufdachanlagen und räumt die zahlreichen Hürden für Mieterstrommodelle aus dem Weg. Und es gibt neue Spielregeln für die so genannten Balkonkraftwerke. • Für besondere Solaranlagen wird ein eigenes Untersegment für Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur geschaffen, wobei die ausgeschriebene Menge jährlich bis auf 2.075 Megawatt wachsen soll. • Zudem wird eine Duldungspflicht für öffentliche Flächen eingeführt. Betreiber von Solaranlagen dürfen demnach auf öffentlichen Grundstücken tätig werden, um Anschlussleitungen zu verlegen oder zu warten. • Eine ähnliche Regelung für private Flächen, darunter landwirtschaftliche Flächen, wurde nach Kritik des Deutschen Bauernverbandes nicht umgesetzt. Schließlich sieht der Gesetzentwurf die Umsetzung der EUNotfallverordnung in nationales Recht vor, die nun bis zum 30. Juni 2025 verlängert wird. Dies ermöglicht eine schnellere Genehmigung für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Stromnetze. Bis zuletzt hatten vor allem die Grünen für einen „ResilienzBonus“ zur Stärkung der inländischen Solarindustrie plädiert. Diese zusätzlichen Fördermittel fanden allerdings keinen Eingang in das Gesetz, hauptsächlich aufgrund von Widerständen seitens der FDP. Ein wichtiger Bestandteil des Solarpakets für Verbraucher sind die Balkonkraftwerke, also Mini-

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