Seite 70 - Immobilienwirtschaft_2014_07-08

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70 tipps
i
humor
Apps für Social Media, Apps mit prak-
tischem Nutzwert, Apps für die Business-
Welt – die Zahl der Softwareanwendungen
über Tablet-PCs oder Smartphoneswächst.
Doch was ist davon zu gebrauchen?
Meist sind es einige wenige Apps,
die hohen Nutzwert und das sogar noch
kostenlos per Download versprechen.
„Evernote“, das virtuelle Gedächtnis, kann
bei richtiger Anwendung dazugehören.
Schnelle undmobile Kommunikation und
das Organisieren undHarmonisieren zwi-
schen den vielen täglichenNotizen, Fotos,
Aufgabenlisten und Reisezeiten hilft, das
tägliche Chaos überschaubar zu behal-
ten. Meine Fotos vom Whiteboard oder
die gespeicherte Webseite für die spätere
Recherche habe ich bequem zur späteren
Nutzung per „Evernote“ im Zugriff. Und
auch mein Terminplan wird koordiniert,
die Zugabfahrt rechtzeitig signalisiert. No-
tizen während eines Termins, Ideen und
Konzepte, festgehalten mit dem Handy,
sind schnell wieder griffbereit – und mit
dem Mac oder PC konfigurierbar.
Die letzte Umfrage, die er gelesen
habe, beschreibe, dass jede fünfte App,
die auf den Markt kommt, nur einmal ge-
nutzt wird, sagt Roland Kampmeyer. Der
Makler aus Köln nutzt eine breit ausge-
suchte Anzahl von Apps und ist probier-
freudig. Die Evernote-App gehöre für ihn
zur nützlichen Sorte, meint Kampmeyer.
Sie sei mit iOS und Android kompatibel.
Alles funktioniere gut und sei sinnvoll
miteinander synchronisiert.
Fazit: Die lästige Zettelwirtschaft ent-
fällt, aufgezeichneteNotizen, Fotos, Sprach­
erinnerungen können schnell durchsucht
werden. Die Premium-Funktion (5,49
Euro iOS) kann zudem per Airplay Noti-
zen auf anderen Bildschirmen darstellen.
Weiteres Plus: Notizbücher sind offline
verfügbar. Wie bei allen Anwendungen
gibt es auch Verbesserungspotenzial:
Nicht immer klappt die Einbindung
von pdf-Dokumenten, Notizen werden
auf Zentralserver ohne eigenen Zugriff
gespeichert, die Premiumversion ist
noch nicht ohne Kreditkarte zubuchbar.
Ach, und es fehlt noch die Möglichkeit,
Text durchzustreichen (bitte endlich ein-
bauen!).
Evernote
Das virtuelle Gedächtnis im Makleralltag
Wehrt sich der Mieter gegen eine Verletzung seines Hausrechts durch die
Vermieterin dadurch, dass er die Vermieterin vor die Tür trägt, rechtfertigt
dies nicht ohne Weiteres die Kündigung des Mietverhältnisses.
BGH, Urteil v. 04.06.2014, VIII ZR 289/13
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Medientipp
Hans-Jörg Werth, Scheeßel
Die App ist im Apple AppStore und
im google playstore erhältlich.