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6.2014
MOBILGERÄTE AM ARBEITSPLATZ
Neues Testwerkzeug überprüft Apps auf Sicherheitslücken.
Nur sichere Apps dürfen auf dienstliche Smartphones oder Tablets. Bei der
Nutzung von Mobilgeräten am Arbeitsplatz sollte genau geprüft werden, welche Apps die Mitarbeiter verwenden. Das Fraunhofer-Institut für Sichere
Informationstechnologie SIT hat mit dem Appicaptor einen neuen Dienst vorgestellt
Mit diesem können Unternehmen eine automatische Sicherheitsüberprüfung der auf Smartphones und Tablets installierten Apps vornehmen.
Denn mit der zunehmenden Verbreitung dieser Geräte und der darauf laufenden Anwendungen ergeben sich auch zusätzliche Risiken.
ENERGIERECHT
Recht des Vermieters auf Durchfüh-
rung energetischer Modernisierungs-
maßnahmen auch gegen den Willen
des Mieters
VIII ZR 147/13 BGH, Urteil v. 12.03.1014
Der BGH urteilte zur Duldungspflicht einer
energetischen Modernisierungsmaßnahme
nach § 554 a.F. BGB bei Vereinbarung einer
indexierten Miete nach § 557b BGB.
Die Parteien stritten um die Pflicht des Mie-
ters, die Modernisierung der Heizungs- und
Warmwasserversorgung in seiner ofenbe-
heizten Wohnung zu dulden. Nachdem der
Vermieter zunächst den Einbau einer Zen-
tralheizung angekündigt hatte, entschied
er sich schließlich für den Bezug von Fern-
wärme und konkretisierte seine Modernisie-
rungsankündigung. Der Mieter stimmte der
Durchführung der erforderlichen Baumaß-
nahmen nicht zu. Der BGH begründet die
Duldungspflicht bei energetischen Moder-
nisierungsmaßnahmen mit dauerhafter
Verbesserung des Wohnkomforts und der
möglichen Einsparung von Primärenergie.
PRAXIS:
Die BGH-Entscheidung betrifft
unmittelbar eine unbestimmte Vielzahl von
Altfällen aus der Zeit vor der letzten Miet-
rechtsreform 2013. Das Urteil enthält aussa-
gekräftige und praxisrelevante Leitlinien für
die Duldungspflicht des Mieters bei ener-
getischen Modernisierungsmaßnahmen
in Verbindung mit einer unbefristeten In-
dexmiete. Die Entscheidung berücksichtigt
noch nicht den neuen § 556c BGB und die
WärmeLV. Die Frage, ob und ggf. in welcher
Höhe Betriebskosten umgelegt werden
dürfen, hat der BGH in dem Streit um die
Duldung ausdrücklich offen gelassen.
RECHT
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Werner Dorß,
Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
DIE NEUE ENERGIE-
EINSPARVERORDNUNG
Das Buch enthält die
novellierte Energie-
einsparverordnung
(EnEV) in konso-
lidierter Fassung
sowie weiterführen-
de Dokumente und
Bekanntmachungen.
Nach einer Einführung in die neue EnEV
erläutert der Autor die wichtigsten
Änderungen gegenüber der Fassung
2009. Angesprochen werden vor allem
methodische Änderungen wie zum
Beispiel das vereinfachte Nachweis-
verfahren, die Anforderungen an den
sommerlichen Wärmeschutz, die
Verweisung auf die DIN V 18599:2011-
12, die Klimadaten und die Primärener-
giefaktoren für Strom.
Horst-P. Schettler-Köhler,
Beuth Verlag, 2. Auflage 2014, 200 S.,
ISBN 978-3-410-24424-0, 32 Euro
BUCHTIPP
ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)
EEG-Umlage: Befreiung nur noch in Härtefällen
Besondere Ausgleichsregelungen der zukünftigen §§ 60 ff. EEG ergänzen
die letzte Lücke im Kabinettsentwurf zum EEG 2014, dem Kernstück der
Energiereform der Bundesregierung. Die Europäische Kommission hatte
Leitlinien zu staatlichen Umwelt- und Energiebeihilfen verabschiedet. Von
der EEG-Umlage (teilweise) befreit wurden laut den Ausgleichsregelungen
im EEG 2012 (dort §§ 40 ff.) etwa stromintensive Unternehmen. Der Kabi-
nettsentwurf zum EEG 2014 – dessen Inkrafttreten für den 01.08.2014 vor-
gesehen ist – zeichnet für die Regelungen der §§ 60 ff. die Vorgaben der Leit-
linien nach. Unternehmen können häufig nur noch eine Härtefallregelung,
die in dem zukünftigen § 99 Abs. 4 EEG 2014 vorgesehen ist, in Anspruch
nehmen. Hiernach erhalten Unternehmen, die noch für das Jahr 2014 einen
Begrenzungsbescheid erhalten hatten, die Möglichkeit, auch zukünftig eine
Begrenzung zu erreichen, falls die Stromkostenintensität des Unternehmens
mindestens 14 Prozent beträgt. (weiteres siehe
Zukünftig werden weniger strominten-
sive Unternehmen eine Befreiung von
der EEG-Umlage erreichen.