Kompromiss bei Energieeffizienzrichtlinie
Nach monatelangem Geschacher kam die rasche Einigung un-
erwartet: Am 14. Juni haben sich Europäisches Parlament und
EU-Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss in Sachen EU-Energie-
effizienzrichtlinie geeinigt. Erleichterung beim GdW Bundesverband
deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.: Eine
Sanierungsquote wird es lediglich für Gebäude der Zentralregierun-
gen geben, kommunale Gebäude und damit auch die Bestände der
Wohnungsunternehmen, die ganz oder teilweise in öffentlicher Hand
sind, bleiben außen vor.
„Uns ist ein großer Stein vom Herzen gefallen. Bis zum Schluss waren
wir nicht sicher, wie es ausgehen würde“, berichtet Dr. Özgür Öner,
der das Brüsseler Büro des GdW leitet. Kommission und Europapar-
lament hätten gerne auch Kommunen und öffentliche Wohnungsun-
ternehmen in die Pflicht genommen, jährlich 2,5% ihres Gebäudebe-
standes energetisch zu sanieren. Der Kompromiss jedoch sieht vor,
dass die 27 Mitgliedsstaaten zunächst jährlich 3% der Gebäude ihrer
Zentralregierungen renovieren müssen, die mehr als 500 m
2
Nutzflä-
che aufweisen. Ab 2015 werden dann Gebäude ab 250 m
2
Nutzfläche
einbezogen.
Damit bleiben in Deutschland nicht nur die Kommunen und öffentli-
chen Wochnungsunternehmen, sondern auch die Landesregierungen
außen vor. „Bei uns werden es daher lediglich 37 oder 38 Gebäude im
Jahr sein“, weiß der GdW-Vertreter. Begrüßt wird vom Verband der
Wohnungsunternehmen auch, dass die Formulierungen im Richtli-
nienvorschlag zu Energieeinsparungen im Gebäudebereich bis 2050
relativiert wurden. „Sämtliche konkreten Festlegungen, etwa zu
Zwischenzielen, wurden gestrichen“, berichtet Öner. Was bleibt, ist
das Ziel, bis 2050 im Gebäudebereich 80% Energie einzusparen.
Ein weiterer Punkt, der die Vertreter der europäischen Wohnungs-
wirtschaft im Zuge der Diskussion der Energieeffizienzrichtlinie
beschäftigt hat, sind die Festlegungen zur Energiekostenabrechnung.
Dem Europäischen Parlament zufolge müssen die Mitgliedsstaaten
dafür sorgen, dass die Verbraucher ab dem 1. Januar 2015 genaue
Informationen über ihre auf dem aktuellen Energieverbrauch basie-
renden Kosten erhalten, so dass sie ihren Energieverbrauch besser
steuern können. Zwei mal im Jahr soll eine Abrechnung erfolgen.
Dieser Darstellung widerspricht Öner. „Nach meinen Informationen
sieht der Kompromissvorschlag vor, dass auf Verlangen des Kun-
den zwei Mal im Jahr eine Information erfolgen muss.“ Man müsse
abwarten, was genau in der schriftlichen Fassung des Kompromisses
steht, die derzeit von der Europäischen Kommission erstellt wird.
„Erst wenn diese vorliegt, können wir in allen Einzelheiten analysie-
ren, was das für unsere Mitgliedsunternehmen bedeutet“, so Öner,
der betont, dass eine Abrechnung im Ein- oder Zweimonatsturnus
verhindert werden konnte: „In diesem Punkt haben wir sowohl beim
Parlament als auch bei den Mitgliedsstaaten Gehör gefunden.“
Während der GdW mit dem Kompromiss sehr zufrieden ist und auch
EU-Kommissar Günter Öttinger trotz einiger Abstriche an seinem ur-
sprünglichen Vorschlag an den Erfolg der Richtlinie glaubt, stößt die
Verwässerung an vielen anderen Stellen auf Kritik. Umweltverbände
wiesen darauf hin, dass statt der anvisierten 20% Energieeinsparung
bis 2020 mit dieser Richtlinie lediglich 15% erreicht werden dürften.
Zwar werden die europäischen Energieunternehmen verpflichtet,
jährlich Maßnahmen zu ergreifen, die den
Energieverbrauch ihrer Kunden um 1,5 %
senken, aber die Staaten können alter-
nativ Fördermaßnahmen für Verbraucher
beschließen oder einen nationalen Ener-
giesparfonds errichten. Die Möglichkeit,
alternative Einsparungen anmelden
zu können, war eine zentrale deutsche
Forderung. Außerdem können sich die Energieunternehmen Effizienzmaß-
nahmen anrechnen lassen, die schon ab 2008 umgesetzt werden, und bei
der Berechnung Maßnahmen einbeziehen, die für die folgenden drei Jahre
geplant sind.
Es wird damit gerechnet, dass die Richtlinie im Oktober vom EU-Parla-
ment verabschiedet wird. 2014 soll sie in Kraft treten.
Dr. Özgür Öner, Leiter des
Brüsseler GdW-Büros.
Quelle: GdW
Zwangssanierungen vom Tisch –
Sanierungsquote nur für Regierungsgebäude
Silke Thole
freie Journalistin, Tübingen
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