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In der Serie
"GdW-Argumente"
werden ein-
zelne aktuell diskutierte politische Themen
auf zwei Seiten kurz und bündig aufgearbei-
tet. Bisher erschienen sind:
Was bedeutet eine Wiedereinführung
der Vermögensteuer für die Wohnungs-
wirtschaft?
Wofür ist eine Modernisierungsumlage
notwendig?
Kann sich die Politik die Förderung für
die "Soziale Stadt" sparen?
Begrenzung der Miethöhe bei neuen
Mietverträgen
Was bedeutet die Einführung einer
"Kooperationsgesellschaft" in das
Genossenschaftsgesetz?
Was hindert Wohnungsunternehmen
daran, selbst Energie zu erzeugen?
Was bedeutet die Einführung von Ener-
gieeffizienzklassen im Energieausweis?
Außerdem können Sie sich auf
den
Kurzfilm "Gerecht und sicher wohnen – die
Wohnungswirtschaft im GdW" sowie den
Trailer des GdW zur Bundestagswahl an-
schauen.
Ein Gutschein für alle Fälle
"Wenn Einer eine Reise tut…" sagt
der Volksmund und die Deutschen
sind nach wie vor die Weltmeister im
Verreisen. Jetzt können Wohnungs-
unternehmen ihren Mietern die Reise
mit "Urlaubsgeld" in Form eines Reise-
gutscheins versüßen. Der GdW hat
einen Rahmenvertrag mit Travelcheck
abgeschlossen. Travelcheck betreibt
das drittgrößte Urlaubsportal in
Deutschland, bietet aber als einzige
Plattform alle Veranstalter und Reise-
formen an, tritt in der Öffentlichkeit
aber im Layout von Dritten auf.
Egal ob als Reiseservice der Deutschen
Post, BMW, Miele, Caritas oder der
PSD-Banken, dahinter steckt immer
Travelcheck. Über den Rahmenvertrag
können Gutscheine erworben werden,
die für die Mieter einen Wert von
100 EURO haben, das Unternehmen
aber nur 7 EURO kosten. Das ist der
Vorteil gegenüber den bisher schon im
Einsatz befindlichen Warengutscheinen
von Bau- oder Möbelhäusern. Die Mie-
ter erhalten nach der Einlösung der
Gutscheine den Betrag auf das Konto
überwiesen. Der Verwendungszweck
lautet dann: "Ihr Wohnungsunterneh-
men XXX wünscht Ihnen einen schö-
nen Urlaub". Die Gutscheine werden
im Erscheinungsbild des Wohnungsun-
ternehmens gestaltet werden und die
Einsatzmöglichkeiten der Gutscheine
sind vielfältig. Als Dankeschön für die
Hilfe beim Mieterfest, als Prämie für
die Empfehlung eines Nachmieters,
zum Jubiläum, als Anerkennung, zur
Entschuldigung wenn einmal etwas
nicht geklappt hat, zum Abschluss
einer Baumaßnahme, als Preis bei
Gewinnspielen oder zum Sponsoring
bei Festen und Tombolas, etc.
Die ersten Unternehmen haben sich
in einer kleinen Pilotphase von der
hohen Attraktivität der Gutscheine
überzeugt. Auch GdW-Präsident
Gedaschko meint: "Es gibt fast nichts
Besseres zur Mieterbindung. Die Best-
preisgarantie wirkt, ich musste feststel-
len dass ich meinen letzten Urlaub im
Reisebüro 400 EURO über dem Preis
von Travelcheck gebucht hatte, das
passiert mir nicht noch einmal."
Weitere Informationen gibt es im
Mitgliederbereich auf
Ansprechpartner im GdW ist
Joachim Eckert, 030 82403152,
oder
Bestellungen können Sie unter
abgegeben
werden.
Die Serie
"GdW kompakt"
bündelt Zahlen
und Fakten rund um das bezahlbare Wohnen
in Deutschland. Die Ausgabe "Bezahlbares
Wohnen" bietet hier einen komprimierten
Überblick, wie die im GdW organisierten
Wohnungs- und Immobilienunternehmen
bezahlbares Wohnen gewährleisten und für
soziale Gerechtigkeit sorgen, während die
Energie- und Baukosten weiter rasant steigen.
GdW kompakt
Bezahlbares Wohnen
In den
GdW-Pressemitteilungen
, die nach Veröffentlichung der
Wahlprogramme erscheinen, ist die jeweilige Einzelbewertung zu den Parteivor-
schlägen nachzulesen.
Die
GdW-Infografiken
bieten Ihnen in anschaulicher Form Daten und Fakten
zur Entwicklung von Nettokaltmieten, Baukosten, Energie-und Verbraucherprei-
sen sowie der Modernisierungsraten.
Die Materialien zur Bundestagswahl finden Sie auch unter
diesem QR-Code:
Eine Übersicht zur Einordnung einzelner Tätigkeiten von
Wohnungsunternehmen im Hinblick auf die gewerbesteuerliche
erweiterte Kürzung zeigt die nachfolgende Tabelle:
Tätigkeit
Bewertung
Steuerliche Folge
Verwaltung und Nutzung
eigenen Grundbesitzes
Gesetzlich zugelassene
Nebentätigkeiten
Verwaltung und Nutzung
eigenen Kapitalvermögens
Betreuung von
Wohnungsbauten
Errichten und Veräußern
von Einfamilienhäusern,
Zweifamilienhäusern und
Eigentumswohnungen
Alle anderen Tätigkeiten
Zwingende Tätigkeit
als Vermögensver-
waltung
= Begünstigte Tätigkeit
Unschädlich für die
erweiterte Kürzung
als Vermögensver-
waltung
als gewerbliche
Tätigkeit
als gewerbliche
Tätigkeit
Schädlich für die
erweiterte Kürzung
(Grundsatz der Aus-
schließlichkeit der Ver-
waltung und Nutzung
eigenen Grundbesitzes)
Gewerbesteuer-
freiheit
Gewerbesteuer-
pflicht
Aber:
Keine Infizierung des
gewerbesteuerfreien
Bereichs (Verwaltung
und Nutzung eigenen
Grundbesitzes)
Völliger Ausschluss
der erweiterten
Kürzung
Gewerbesteuerpflicht
auch für die Ver-
waltung und Nutzung
eigenen Grundbesitzes
Einsichten
Die Wohnungsunternehmen
im GdW geben über
13 Millionen Menschen in ganz
Deutschland ein Zuhause.
Das sind unsere Argumente,
was sagen Sie dazu?
Kontakt:
GdW
Bundesverband deutscher
Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V.
Berlin:
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
Telefon: +49 30 82403-0
Telefax: +49 30 82403-199
Büro Brüssel:
3, rue du Luxembourg
1000 Bruxelles
© GdW, April 2013
weitere Informationen im Web:
gdw.de
youtube.com/GdWBundesverband
xing.com/net/wohnprofis
twitter.com/GdWWohnen
Die Wohnungswirtschaft
GdW-Argumente
Worum geht es?
Die Energieerzeugung
durch Wohnungs-
unternehmen führt
zum Verlust der
sogenannten
erweiterten Gewerbe-
steuerkürzung und
verhindert damit ein
breites Engagement
der Wohnungsunter-
nehmen auf diesem
Gebiet.
Was ist das Problem?
Der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeu-
gung (wie zum Beispiel Photovoltaik-Anla-
gen oder Blockheizkraftwerke) und die
Einspeisung des erzeugten Stroms in das
allgemeine Stromnetz gegen Entgelt wird
von Seiten der Finanzverwaltung – zwi-
schenzeitlich durch Rechtsprechung bestä-
tigt – als gewerbliche Tätigkeit eingestuft.
Eine solche gewerbliche Tätigkeit ist –
unabhängig vom Umfang – schädlich
für die Inanspruchnahme der erweiterten
Gewerbesteuerkürzung für das Woh-
nungsunternehmen insgesamt.
Was heißt das?
Wohnungsunternehmen in der Rechtsform
der Kapitalgesellschaft oder Genossen-
schaft sind kraft Rechtsform Gewerbe-
betrieb, ihre Einkünfte somit gewerbesteu-
erpflichtig. Die erweiterte Gewerbesteuer-
kürzung ermöglicht es den Wohnungsun-
ternehmen, den Teil der Einkünfte, der aus
der Verwaltung und Nutzung des eigenen
Grundbesitzes stammt (also aus der origi-
nären Vermietungstätigkeit), gewerbesteu-
erfrei zu stellen (wie bei Privatpersonen,
die Einkünfte aus Vermietung und Ver-
Die Wohnungswirtschaft
Was hindert Wohnungsunter-
nehmen daran, selbst Energie
zu erzeugen?
Brennpunkt:
Energieerzeugung durch Wohnungsunternehmen
Fazit:
Wohnungsunternehmen kön-
nen und wollen sich auf dem
Gebiet der Energieerzeugung
engagieren und damit zum
Gelingen der Energiewende bei-
tragen. Dafür bedarf es aber
dringend einer Änderung des
Gewerbesteuergesetzes.
Übrigens:
Das sagt die GdW-Steuer-
expertin Ingeborg Esser:
"Nach dem Urteil des Finanzge-
richts Berlin-Brandenburg vom
13.12.2011 (Az.: 6 K 6181/08)
führt an einer Gesetzesände-
rung zur Lösung der Problema-
tik nichts mehr vorbei.
Die Finanzrichter hatten ent-
schieden, dass eine für die er-
weiterte Kürzung schädliche
gewerbliche Tätigkeit gegeben
ist, wenn ein Unternehmen auf
den Dächern seiner Gebäude
Photovoltaikanlagen installiert
und den so produzierten Strom
gegen eine Vergütung in das
allgemeine Stromnetz einspeist.
Mit dem Betrieb nur einer sol-
chen Anlage zur Energieerzeu-
gung verlieren Wohnungsunter-
nehmen damit die Möglichkeit
zur Inanspruchnahme der erwei-
terten Kürzung. Die Einkünfte
aus der Vermietungstätigkeit
werden gewerbesteuerpflichtig.
Dieser gravierende gewerbe-
steuerliche Nachteil führt dazu,
dass die Wohnungsunterneh-
men auf ein Engagement auf
diesem Gebiet verzichten; er
hindert die Wohnungsunterneh-
men, sich an der Energiewende
zu beteiligen."
pachtung erzielen). Nur eine schädliche
Tätigkeit führt zum Verlust der erweiterten
Gewerbesteuerkürzung. Die ansonsten
gewerbesteuerfreie Vermietungstätigkeit
wird dadurch ebenfalls gewerbesteuer-
pflichtig.
Was wäre die Lösung?
Das Gewerbesteuergesetz erlaubt es den
Wohnungsunternehmen, ganz bestimmte
– auch gewerbliche – Nebentätigkeiten
auszuüben, ohne die Gewerbesteuerfrei-
heit für die Vermietungstätigkeit zu verlie-
ren. Diese gewerblichen Nebentätigkeiten
bleiben dabei gewerbesteuerpflichtig.
Der Katalog der gesetzlich ausdrücklich
zugelassenen – unschädlichen – Neben-
tätigkeiten muss um die Tätigkeit der
Energieerzeugung (Betrieb von Anlagen
zur Energieerzeugung) ergänzt werden.
Drohen dadurch Gewerbesteuer-
ausfälle?
Nein. Die Gewinne aus der Energieerzeu-
gung als gewerbliche Tätigkeit wären
gewerbesteuerpflichtig. Allerdings bliebe
die Gewerbesteuerfreiheit der Vermie-
tungstätigkeit erhalten.